248
häufern in die Wohnung des gräflich Z — schen Lehenschultheisen, ¬
ja, um zu zeigen, dass ihm Nichts
heilig sey, erdreistete es sich, G — sche Unterthanen
aus der Kirche zu dieser Absicht heraus zu rufen.
Zeuge 2. ad art. prob. 2
6) Unter dem gesetzlosen Schutze dieses Militairs
zwang der gräfliche Amtsrichter die G— schen Unterthanen -
zu einer ungültigen Huldigung und Handunterschrift, ¬
und gab sogar seine eigene hohe Hand zur
Namensunterschrift des vierten Zeugen her, den eben
damals eine Verwundung an der Hand zum Schreiben
untüchtig gemacht hatte !
ad art. prob. 28.
7) Er war schwach und unbesonnen genug, den
G — schen Unterthanen die feierliche Erklärung zu
machen, dass Er — der gräfliche Herr Amtsrichter itzt -
ihr Herr sey! — er musste aber durch den gesun1. -
den Menschenverltand eines ungelehrten Bauersmanns
belehrt werden, der ihm mit teutscher Treue und
Biederkeit ins Angesicht sagte. „Er habe schon feinem
durchlauchtigsten Fürsten und Herrn zu G. Pflicht gethan, -
und müsse gegen Gewalt protestiren.
Zeuge 8. ad art. prob. 28.
8) So ein diensteifriger Mann thut nicht gerne
Etwas umsonst — der gräfliche Amtsrichter von Z.