Metadaten : Auserlesene Rechtsfälle und Ausarbeitungen (1)

248
häufern  in  die  Wohnung  des  gräflich  Z  —  schen  Lehenschultheisen, ¬
  ja,  um  zu  zeigen,  dass  ihm  Nichts
heilig  sey,  erdreistete  es  sich,  G  —  sche  Unterthanen
aus  der  Kirche  zu  dieser  Absicht  heraus  zu  rufen.
Zeuge  2.  ad  art.  prob.  2
6)  Unter  dem  gesetzlosen  Schutze  dieses  Militairs
zwang  der  gräfliche  Amtsrichter  die  G—  schen  Unterthanen -
  zu  einer  ungültigen  Huldigung  und  Handunterschrift, ¬
  und  gab  sogar  seine  eigene  hohe  Hand  zur
Namensunterschrift  des  vierten  Zeugen  her,  den  eben
damals  eine  Verwundung  an  der  Hand  zum  Schreiben
untüchtig  gemacht  hatte  !
ad  art.  prob.  28.
7)  Er  war  schwach  und  unbesonnen  genug,  den
G  —  schen  Unterthanen  die  feierliche  Erklärung  zu
machen,  dass  Er  —  der  gräfliche  Herr  Amtsrichter  itzt -
  ihr  Herr  sey!  —  er  musste  aber  durch  den  gesun1. -

den  Menschenverltand  eines  ungelehrten  Bauersmanns
belehrt  werden,  der  ihm  mit  teutscher  Treue  und
Biederkeit  ins  Angesicht  sagte.  „Er  habe  schon  feinem
durchlauchtigsten  Fürsten  und  Herrn  zu  G.  Pflicht  gethan, -
  und  müsse  gegen  Gewalt  protestiren.
Zeuge  8.  ad  art.  prob.  28.
8)  So  ein  diensteifriger  Mann  thut  nicht  gerne
Etwas  umsonst  —  der  gräfliche  Amtsrichter  von  Z.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer