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Wenn dieses an Ihrem Appellationshofe der Fall ist, so thut,
mit Ihrer gütigen Erlaubniß, der Hof seine Schuldigkeit nicht.
Ich habe mehrmalen oͤffentlichen Gerichtssitzungen beigewohnt und
einmal gehört, wie ein Advokat, der tolles Zeug schwatzte, vom
Präsidenten hergenommen wurde.
Ueberhaupt gehört offenbar ein weit höherer Grad von Unverschämtheit -
dazu, etwas Unnutzes oder Ungereimtes offentlich zu sagen,
als es in einer Schrift, die nur der Referent liest, niederzuschreiben.
Auch stellt sich der schwatzhafte Advokat der Gefahr aus,
von seinem Gegner auf eine empfindliche Weise zurecht gewiesen
zu werden; und daß es ihm ergehe, wie einst jenem jungen Anfanger, -
welcher vor einem Parlement in einem Restitutions-Gesuch
(requête civile) für den Marquis von Crevecoeur sprach, und in
einem zierlich ausgeschmückten Exordium ganze Jahrhunderte durchlief, -
um die glänzenden Verdienste des alten Hauses, wofür er
auftrat, zu schildern.
Der Gegenadvokat fing sein Plaidoyer also an: Messieurs,
de la noblesse, des ancêtres, des richesses, de la bravoure,
des combats, des victoires, des palmes et des lauriers sontce -
des moyens de requête civile ?
Wie vom Blitz getroffen fiel das vom ersten Redner mit so
vieler Mühe errichtete Gerüst übern Haufen, und er stand, nach
der Erzählung eines französischen Schriftstellers, so verblüfft da,
wie ein Glockengießer, der auf einmal sein Metall in einen Erderiß
gedrungen und vor seinen Augen verschwinden sieht.
Er war für die Zukunft gebessert. Wäre hier schriftlich verfahren -
worden, so hätte der junge Advokat in seiner Replik auf
einigen Dutzend Bogen bewiesen, daß alles das von ihm Gesagte
wesentlich zur Sache gehörte.
Staatsbiblioth
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte peuscherkolurbest. LPT-S