Volltext : Niederrheinisches Archiv für Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtspflege (Bd. 4 (1819))

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Wenn  dieses  an  Ihrem  Appellationshofe  der  Fall  ist,  so  thut,
mit  Ihrer  gütigen  Erlaubniß,  der  Hof  seine  Schuldigkeit  nicht.
Ich  habe  mehrmalen  oͤffentlichen  Gerichtssitzungen  beigewohnt  und
einmal  gehört,  wie  ein  Advokat,  der  tolles  Zeug  schwatzte,  vom
Präsidenten  hergenommen  wurde.
Ueberhaupt  gehört  offenbar  ein  weit  höherer  Grad  von  Unverschämtheit -
  dazu,  etwas  Unnutzes  oder  Ungereimtes  offentlich  zu  sagen,
als  es  in  einer  Schrift,  die  nur  der  Referent  liest,  niederzuschreiben.
Auch  stellt  sich  der  schwatzhafte  Advokat  der  Gefahr  aus,
von  seinem  Gegner  auf  eine  empfindliche  Weise  zurecht  gewiesen
zu  werden;  und  daß  es  ihm  ergehe,  wie  einst  jenem  jungen  Anfanger, -
  welcher  vor  einem  Parlement  in  einem  Restitutions-Gesuch
(requête  civile)  für  den  Marquis  von  Crevecoeur  sprach,  und  in
einem  zierlich  ausgeschmückten  Exordium  ganze  Jahrhunderte  durchlief, -
  um  die  glänzenden  Verdienste  des  alten  Hauses,  wofür  er
auftrat,  zu  schildern.
Der  Gegenadvokat  fing  sein  Plaidoyer  also  an:  Messieurs,
de  la  noblesse,  des  ancêtres,  des  richesses,  de  la  bravoure,
des  combats,  des  victoires,  des  palmes  et  des  lauriers  sontce -
  des  moyens  de  requête  civile  ?
Wie  vom  Blitz  getroffen  fiel  das  vom  ersten  Redner  mit  so
vieler  Mühe  errichtete  Gerüst  übern  Haufen,  und  er  stand,  nach
der  Erzählung  eines  französischen  Schriftstellers,  so  verblüfft  da,
wie  ein  Glockengießer,  der  auf  einmal  sein  Metall  in  einen  Erderiß
gedrungen  und  vor  seinen  Augen  verschwinden  sieht.
Er  war  für  die  Zukunft  gebessert.  Wäre  hier  schriftlich  verfahren -
  worden,  so  hätte  der  junge  Advokat  in  seiner  Replik  auf
einigen  Dutzend  Bogen  bewiesen,  daß  alles  das  von  ihm  Gesagte
wesentlich  zur  Sache  gehörte.
Staatsbiblioth
Max-Planck-Institut  für
europäische  Rechtsgeschichte  peuscherkolurbest.  LPT-S
            
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