Objekt : Einert, Carl: ¬Das Wechselrecht nach dem Bedürfnis des Wechselgeschäfts im neunzehnten Jahrhundert

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nen  Wechsels  für  den  kaufmännischen  Verkehr  gewinnen
würde,  schon  durch  die  Anwendung  der  kaufmännischen  Anweisungen =
  erreicht  ist.
§.  99.
Wenn  wir  uns  eine  ernste  Rechenschaft  von  dem  Gebrauche =
  geben,  welchen  man  jetzt  von  dem  eigenen  Wechsel  macht,
und  von  dem  Nutzen,  welchen  wir  davon  ziehen  und  erwarten,
so  kommen  wir  dadurch  zu  dem  Resultate,  daß  er  wirklich  lediglich =
  dazu  angewendet  wird,  um  irgend  ein  bestehendes
Schuldverhältniß  zu  sichern  und  den  Schuldner  durch  Unterwerfung ¬
  unter  die  Wechselstrenge  kräftiger  zu  verbinden.  Er
steht  jetzt  wirklich,  so  oft  er  vorkommt,  gerade  da,  wohin  ihn
die  Schule  der  Juristen  gestellt  hat;  er  ist  eine  adjectitia ¬
  qualitas  bei  allerlei  andern,  durch  Geschäfte  oder
sonst  erzeugten  Verbindlichkeiten,  wodurch  diese  haͤrter,  verhaͤngnißvoller ¬
  gemacht  werden  sollen,  und  es  aͤußert  sich  dabei
bloß  eine  einzige,  nicht  unwichtige  Verschiedenheit.  Entweder
nämlich  ist  dieser  Zutritt  zur  Hauptverbindlichkeit
aus  der  Form  des  eigenen  Wechsels  deutlich  zu
erkennen,  oder  der  Wechsel  enthält  keine  specielle ¬
  Meldung  des  Geschäfts,  dem  er  hinzutritt, ¬
  er  stellt  sich  vielmehr  dem  Leser  als  ein  allgemeines
und  abstractes  Zahlungsversprechen  dar.  Wechsel  der  ersten
Art  sind  in  der  Regel  in  ihrem  Kerne  Urkunden  über  einen  andern =
  Contract,  Kaufcontract,  Darlehnscontract,  Miethcontract =
  und  dergleichen  und  die  Eigenschaft  derselben  zeigt  sich  nut
in  einer  Clausel,  womit  der  Aussteller  erklärt,  daß  er  sich
zu  dem,  was  er  hierunter  contractlich  uͤbernommen,  nach
Wechselrecht  verbindlich  mache.  Um  dieses  zu  bewirken,
pflegt  man  die  Clausel  hinzu  zu  fuͤgen,  daß  man  die  Scriptur
als  einen  wahren  Wechsel  achte,  oder  betrachtet  wissen  wolle.
            
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