Kosten=Gesuche.
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fehl vom 5. Aug. gemäß, soll ich binnen 8 Tagen in Sachen
meiner gegen v. R. 79 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf. Kosten einsenden.
Hierzu befinde ich mich gänzlich außer Stande, und auch
meinem Vater ist es ohnmöglich, eine dergleichen Zahlung zu leisten.
Ein Königl. Hochlöbl. Ober=Landes=Gericht wird sich gütigst
hiervon überzeugen, wenn es in Erwägung zieht, daß ich von
dem v. R. bis dato noch keinen Pfennig auf mein Kind erhalten, =
und selbiges bisher habe erziehen müssen.
Jch muß deshalb Ein Königl. Hochpreisl. Ober=Landes=Gericht =
um gütige Nachsicht in Anspruch nehmen, und bitte ganz
gehorsamst, da von mir gegen den v. R. Execution nachgesucht
worden, Ein Königl. Hochpreisl Ober=Landes=Gericht wolle geneigtest =
den Executor anweisen, von den einzugehenden Geldern
an Hochdesselben Salarien=Kasse die Kosten per 79 Rth. 1 Sg.
3 Pf. abzuführen, und mir den Ueberrest zu übersenden.
Auf andre Weise bin ich zur Zahlung, wie ich nochmals
betheure, außer Stande, und jede executive Maaßregel würde
fruchtlos, nur die Kosten vermehren, und die geringe Entschadigung, ¬
die mir zu Theil wird, nur noch mehr verringern. In
Hoffnung geneigter Gewährung verbarret
Eines Königl. Hochlöbl. Ober=Landes=Gerichts
ganz gehorsamste.
126. Anweisung der Kosten auf einen
andern Prozeß.
Jn Sachen R. gegen. R.
Ich soll nach der hohen Verfügung vom 1. d. 200 Rthlr.
Kosten zahlen, ich bin aber, nachdem ich diesen Prozeß verloren,
ohne Vermögen; ich bitte daher ganz gehorsamst, da ich den Bäkker ¬
M. zu E. wegen 300 Rthlr. ausgeklagt habe, sich wegen
meines Kosten=Restes an jenen Gegenstand des Prozesses zu halten, =
und nöthigenfalls denselben mit Arrest zu Gunsten der Salarien=Kasse -
zu belegen.
Ein magerer Vergleich ist besser
als ein fetter Prozeß