fullscreen : Neigebaur, Johann Daniel Ferdinand: Prozeß-Handbuch oder Hülfsbuch für den Bürger und Landmann bei Klagen und allen in Prozessen bei Gericht vorkommenden Geschäften

Kosten=Gesuche.
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fehl  vom  5.  Aug.  gemäß,  soll  ich  binnen  8  Tagen  in  Sachen
meiner  gegen  v.  R.  79  Rthlr.  1  Sgr.  3  Pf.  Kosten  einsenden.
Hierzu  befinde  ich  mich  gänzlich  außer  Stande,  und  auch
meinem  Vater  ist  es  ohnmöglich,  eine  dergleichen  Zahlung  zu  leisten.
Ein  Königl.  Hochlöbl.  Ober=Landes=Gericht  wird  sich  gütigst
hiervon  überzeugen,  wenn  es  in  Erwägung  zieht,  daß  ich  von
dem  v.  R.  bis  dato  noch  keinen  Pfennig  auf  mein  Kind  erhalten, =
  und  selbiges  bisher  habe  erziehen  müssen.
Jch  muß  deshalb  Ein  Königl.  Hochpreisl.  Ober=Landes=Gericht =
  um  gütige  Nachsicht  in  Anspruch  nehmen,  und  bitte  ganz
gehorsamst,  da  von  mir  gegen  den  v.  R.  Execution  nachgesucht
worden,  Ein  Königl.  Hochpreisl  Ober=Landes=Gericht  wolle  geneigtest =
  den  Executor  anweisen,  von  den  einzugehenden  Geldern
an  Hochdesselben  Salarien=Kasse  die  Kosten  per  79  Rth.  1  Sg.
3  Pf.  abzuführen,  und  mir  den  Ueberrest  zu  übersenden.
Auf  andre  Weise  bin  ich  zur  Zahlung,  wie  ich  nochmals
betheure,  außer  Stande,  und  jede  executive  Maaßregel  würde
fruchtlos,  nur  die  Kosten  vermehren,  und  die  geringe  Entschadigung, ¬
  die  mir  zu  Theil  wird,  nur  noch  mehr  verringern.  In
Hoffnung  geneigter  Gewährung  verbarret
Eines  Königl.  Hochlöbl.  Ober=Landes=Gerichts
ganz  gehorsamste.
126.  Anweisung  der  Kosten  auf  einen
andern  Prozeß.
Jn  Sachen  R.  gegen.  R.
Ich  soll  nach  der  hohen  Verfügung  vom  1.  d.  200  Rthlr.
Kosten  zahlen,  ich  bin  aber,  nachdem  ich  diesen  Prozeß  verloren,
ohne  Vermögen;  ich  bitte  daher  ganz  gehorsamst,  da  ich  den  Bäkker ¬
  M.  zu  E.  wegen  300  Rthlr.  ausgeklagt  habe,  sich  wegen
meines  Kosten=Restes  an  jenen  Gegenstand  des  Prozesses  zu  halten, =
  und  nöthigenfalls  denselben  mit  Arrest  zu  Gunsten  der  Salarien=Kasse -
  zu  belegen.
Ein  magerer  Vergleich  ist  besser
als  ein  fetter  Prozeß
            
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