Metadaten : Vermischte juristische Abhandlungen (1)

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Die  Bedeutung  des  Worts  Parochie,  so  wie  sie  in  den  ältern  Zeiten  üblich
war,  ist  der  erste  Grund,  den  ich  fuͤr  meine  Meinung  anfuͤhre.
Dieser  Ausdruck  bezeichnete  keinesweges  eine  Gemeine,  oder  kirchliche  Genossenschaft, ¬
  sondern  den  einer  Kirche  angewiesenen  Bezirk.
Car.  du  Fresne  in  Glossario  voc.  Parochia.
In  diesem  Verstande  des  Worts  verordnen  mehrere  Beschluͤsse  der  Kirchenversammlungen ¬
  und  Regenten:  eine  jede  Kirche  solle  einen  gewissen  Bezirk  (Parochiam) ¬
  um  sich  haben.
Decreta  Colomanni  Regis  Hungar.  Lib.  II.  c.  16.
Concil.  Carthaginense  IV.  can  102.
Concil.  Aurelianense  IV.  can.  11  et  29.  Vtum  can.  9.
Capitular.  Caroli  M.  Lib.  I.  c.  11.  146.  147.  152.  Lib.  IV.  c.  164.
(Beim  du  Fresne  1.  c.)
Ja  man  brauchte  sogar  jenen  Ausdruck  um  einen  weltlichen  Gerichtssprengel
zu  bezeichnen  und  heißt  es  unterandern  in  den
Decretis  S.  Ladislai  Regis  Hungar.  Lib.  III.  c.  16.  (beim  du  Fresne  l.  c.)
Unusquisque  Judex  in  parochia  sua  judicet.
Legt  man  diese  Bedeutung  des  Ausdrucks  Parochie  zum  Grund,  so  erhellt
daß  man  bei  Bestimmung  der  Kirchensprengel  minder  auf  die  darinn  befindliche
Anzahl  von  Seelen,  oder  die  Gemeine,  als  wie  auf  einen  gewissen  Umfang  oder
Raum  gesehen,  und  alles  was  sich  innerhalb  desselben  befand,  zur  Parochie  gerechnet ¬
  hat.
Darf  aber  eine  jede  Kirche  uͤberhaupt  ihre  Erhaltung  von  dem  ihr  angewiesenen ¬
  Sprengel  fordern
c.  10.  X  de  Praescript.
            
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