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Kleinwächter, Friedrich von: Zur Frage der Reform des österreichischen Actienrechtes

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Bibliografische Daten

Objekt : Kleinwächter, Friedrich von: Zur Frage der Reform des österreichischen Actienrechtes

Monografie

Titel:
Firmamento
Verantwortlich:
Armando Mazza. Con una spiegazione di F. T. Marinetti sulle "Parole in libertà"
Erscheinungsort:
Milano
Verlag:
Edizioni Futuriste di Poesia
Erscheinungsjahr:
1920
Umfang:
105 S.
Sprache:
Italienisch
Signatur:
H 1102 (XV if (RARO)
Titel:
Firmamento
Verantwortlich:
Armando Mazza. Con una spiegazione di F. T. Marinetti sulle "Parole in libertà"
Erscheinungsort:
Milano
Verlag:
Edizioni Futuriste di Poesia
Erscheinungsjahr:
1920
Umfang:
105 S.
Sprache:
Italienisch
Signatur:
H 1102 (XV if (RARO)

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Kleinwächter, Friedrich von: Zur Frage der Reform des österreichischen Actienrechtes
  • [Titelblatt]
  • Vorbemerkung
  • [Text]

Volltext

45  —
Wirthschafts-  und  Gesellschaftsordnung  ist  jedoch  dieses  Ideal
entweder  gar  nicht  oder  doch  nur  nothdürftig  und  nur  theilweise ¬
  zu  erreichen,  weil  die  Arbeitgeber  selbst  der  schrankenlosen
Concurrenz  und  allen  Schwankungen  des  Marktes  preisgegeben
sind.  Dem  Arbeitgeber,  der  nicht  weiß,  ob  er  selbst  morgen
noch  aufrecht  dastehen  wird,  kann  unmöglicherweise  die  Verpflichtung ¬
  auferlegt  werden,  seine  Arbeiter  und  sonstigen  Bediensteten ¬
  lebenslänglich  und  mit  Pensionsberechtigung  anzustellen.
Und  was  man  von  dem  einzelnen  privaten  Unternehmer  nicht
verlangen  kann,  das  kann  man  in  der  Regel  auch  von  einer
Actiengesellschaft  nicht  verlangen,  da  diese  —-  in  der  Regel  -ja -
  auch  nichts  Anderes  ist  als  ein  privater  Unternehmer.  Dort
jedoch,  wo  die  Actiengesellschaft  eine  gefestigtere  Position  einnimmt ¬
  als  der  private  Unternehmer,  darf  man  wohl  billigerweise ¬
  fordern,  daß  sie  etwas  für  ihre  Arbeiter  thue.  Dies  ist
der  Fall,  wo  das  von  der  Actiengesellschaft  betriebene  Unternehmen ¬
  mehr  oder  weniger  monopolisirt  ist,  wie  beispielsweise
bei  Eisenbahnen,  bei  den  großen  Schifffahrtsunternehmungen,
bei  städtischen  Gas-,  Elektricitätswerken  u.  dgl.  Ebenso  wird
man  von  Actiengesellschaften,  die  eine  gewisse  höhere  Dividende
abwerfen,  unbedenklich  irgendwelche  Rücklagen  in  einen  Pensionsfonds ¬
  für  ihre  Arbeiter  verlangen  dürfen.  Beiläufig  bemerkt ¬
  thun  dies  die  Actiengesellschaften  zum  guten  Theile  heute
schon  freiwillig.  Ganz  unbedenklich  könnte  man  den  Actiengesellschaften ¬
  die  in  Rede  stehende  Verpflichtung  auferlegen
wenn  die  Cartellirung  oder  Vertrustung  der  Unternehmungen
so  weit  vorgeschritten  wäre,  daß  die  betreffenden  Cartelle  oder
Trusts  ein  thatsächliches  oder  vielleicht  auch  ein  staatlich  anerkanntes ¬
  Monopol  besäßen.
Frage  68  betrifft  ein  eventuelles  Verbot  der  Bestellung
von  Strohmännern  nach  dem  Vorbilde  des  neuen  deutschen
Actienrechtes.  Daß  die  Bestellung  von  Strohmännern  keine
besonders  erfreuliche  Erscheinung  ist,  kann  bereitwilligst  zugestanden ¬
  werden,  denn  die  Strohmänner  sind,  um  es  rund
herauszusagen,  eine  Lüge,  und  es  ist  nicht  wünschenswerth,  daß
irgendwelche  Vorgänge  verschleiert  oder  anders  dargestellt
werden,  als  sie  wirklich  sind.  Trotzdem  dürfte  ein  Verbot  der
Bestellung  von  Strohmännern  oder  gar  die  Festsetzung  einer
Strafe  auf  dieselbe  sich  nur  schwer  durchführen  lassen.  Zunächst
spricht  meines  Erachtens  gegen  ein  solches  Verbot  die  Erwägung, ¬
  daß  man  aus  Klugheitsrücksichten  dasjenige  nicht
verbieten  soll,  was  man  absolut  nicht  verhindern  kann.  Die
Hinterlegung  von  Actien  behufs  der  Theilnahme  an  der
Generalversammlung  ist  ein  so  harmloses  Geschäft,  daß  absolut
            

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Kleinwächter, Friedrich von: Zur Frage der Reform des österreichischen Actienrechtes

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