Max-Planck-Institut für Bildungsforschung X 1. Theil. Die Lehre vom Geiste. Erkenntnißvermögen. 334 zum Fürwahrhalten kann aber eine doppelte sein: 1) durch physischen Zwang, wie wir genöthigt sind, für wahr zu halten, daß wir sehen, hören, Lust oder Unlust empfinden; 2) durch Einrichtung unserer intelligenten, selbst unserer sittlichen Natur, so daß wir zwar nicht mit physischer Noth¬ wendigkeit zum Fürwahrhalten bestimmt, d. i. gezwungen werden, es uns aber insofern ein nothwendiges ist, als aller Vernuuftgebrauch dasselbe noth¬ wendig macht, wie dieses insbesondere bei dem Fürwahlten übersinnlicher Ob¬ jecte der Fall ist. Somit schließt die Nothwendigkeit des Fürwahrhaltens die Mitwirkung unseres freien Vernunftgebrauches überhaupt und unserer sittli¬ chen Natur insbesondere keinesweges aus; wie ja auch der Mensch selbst der gnerkannten Wahrheit widerstreiten kann. Durch die mit ihm verbundene Noth¬ wendigkeit unterscheidet sich das Halten von allem Annehmen, welches jeder¬ zeit ein beliebiges ist und mit dem sich noch immer eine Unentschiedenheit über die Wahrheit der Erkenntniß und die Wirklichkeit des Erkannten verbindet. Die Nothwendigkeit des Fürwahrhaltens kann aber wieder eine doppelte sein, nämlich 1) eine Nothwendigkeit vor der Reflexion, d. i. vor der Untersuchung darüber, ob diese Nothwendigkeit eine wirkliche oder ob sie eine bloß scheinbare sei, und diese Nothwendigkeit verbindet sich mit unserm Fürwahrhalten immer und überall; 2) eine Nothwendigkeit vor und in der Reflerion, d. i. eine solche Nothwendigkeit, welche auch bei eingetretener Un¬ tersuchung ihrer Wirklichkeit oder bloßen Scheinbarkeit als eine wahre und unverwüstliche Nothwendigkeit bestehen bleibt, und diese Nothwendigkeit verbin¬ det sich mit unserm Fürwahrhalten nicht immer; denn nach eingetretener Re¬ flerion findet sich oft, daß die Nothwendigkeit des Fürwahrhaltens und mit ihr das Fürwahrhalten selbst aufhöre, wie dieses z. B. beim Furchtsamen, beim Gelbsüchtigen, beim Fieberhaften der Fall ist. Nur in dem zweiten Falle ist die Nothwendigkeit des Fürwahrhaltens hinlänglich gesichert, indem eine Nothwen¬ digkeit, welche sich durch Reflerion verdrängen und aufheben läßt, keine wahre Nothwendigkeit ist. Sowie nun der Mensch durch das idealisirende Erkennen bloß in der Welt der Erscheinungen lebt, so lebt er durch das realisirende Hal¬ ten in der Welt der Wirklichkeit und nicht durch das Erkennen, sondern nur durch das mit dem Erkennen zugleich gegebene Halten findet sich der Nensch bei jedem Schritte in einer wirklichen Welt. Eben dieses Halten ist auch der so oft gesuchte und so oft verfehlte Verbindungspunkt zwischen dem Subjectiven und dem Objectiven, zwischen der Vorstellung und dem Sein, und es besteht dieser Verbindungspunkt darin, daß sich mit der Erkenntniß des Objectes noch eine andere Thätigkeit des intelligenten Subjectes verbindet, wodurch das in¬ telligente Subject das erkannte Object als ein wirkliches ergreift, es als ein wirkliches festhält, es als ein wirkliches nicht fahren lassen will, aber auch nicht