53 Findet die höchste Erziehungs-Behörde besondere Auszeichnungen für die Fleißigern rathsam, so sollen die Belohnungen nur in Büchern bestehen. §. 8. Lehrbücher. Die Lehrbücher werden von den Profes¬ soren des Pädagogiums der höchsten Erzie¬ hungs=Behorde vorgeschlagen, und nach Annahme derselben eingeführt. Bey der Auswahl der Lehrbücher wird vorzüglich darauf gesehen, daß so wenig Zeit, als immer möglich, auf Dictiren in den Lehr¬ stunden verwendet werden müße. Auch über die Auswahl der zu erklärenden Schrift¬ steller beym Sprach=Unterricht, werden sich die Professoren mit der höchsten Erzie¬ hungs=Behörde verständigen. §. 9. Honorarium für den Unterricht in dieser Lehr-Anstalt. Jeder in dieser Anstalt studirende Jüng= ling, ob er alle oder nur einige Lehr¬ stunden besuche, bezahlt monatlich für den ne Max planck nstitute fort orsc lung