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Zitierempfehlung
Bibliografische Daten
Zeitschrift
- Titel:
- Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts
- Verantwortlich:
- Hrsg. von J. A. Gruchot
- Erscheinungsort:
- Hamm Berlin
- Verlag:
- Grote Vahlen
- Serie:
- Juristische Zeitschriften des 19. Jahrhunderts
- ISSN:
- ISSN 1612-1503
- Bestand:
- 16 = N.F. 1 (1872) - 20 = N.F. 5 (1876); 21 = 3.F. 1 (1877) - 30 = 3.F. 10 (1886); 31 = 4.F. 1 (1887) - 35 = 4.F. 5 (1891); 36 = 5.F 1 (1892) - 40 = 5.F. 5 (1896); 41 = 6.F. 1 (1897) - 45 = 6.F. 5 (1901); 46 (1902 - 63 (1919)
- Register:
- Haupt-Reg. 11/20 (1880); Haupt-Reg. 21/35 (1892); Haupt-Reg. 36/50 (1907)
- Anmerkung:
- 11 (1867) - 15 (1871) u.d.T.: Beiträge zur Erläuterung des preußischen Rechts, des Handels- und Wechselrechts durch Theorie und Praxis. - 16 = N.F. 1 (1872) - 40 = 5.F. 5 (1896) u.d.T.: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts in besonderer Beziehung auf das preußische Recht, mit Einschluß des Handels- und Wechselrechts. - Nebent.: Gruchots Beiträge. - Hauptreg. 11/20 u.d.T.: Haupt-Register zu den Jahrgängen 11 - 20 der Dr. J. A. Gruchot'schen Beiträge zur Erläuterung des preußischen und deutschen Rechts durch Theorie und Praxis
- ZDB-ID:
- 2084644-7
- Katalognummer:
- 339355
Band
- Titel:
- Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts
- Bandzählung:
- Jg. 37 = 5.F. Jg. 2 (1893)
- Anmerkung:
- Digitale Ausgabe gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft
- Sonstige Nummern:
- 2084644_37+1893
- Katalognummer:
- 612308
Abschnitt
- Titel:
- Aus der Praxis
Abschnitt
- Titel:
- Uebernahme eines kaufmännischen Geschäfts mit Aktivis und Passivis. Unter welchen Bedingungen gehen auch zweiseitige Verträge auf den Erwerber des Geschäfts über? Bedarf es einer ausdrücklichen Annahme des neuen Schuldners durch den Gläubiger und eines neuen Vertragsschlusses, oder genügt es, um den Uebernehmer zu verpflichten, daß dem Gläubiger die geschehene Uebernahme ausdrücklich oder durch konkludente Handlungen bekannt wird? Ist die Niederlegung der Urkunde über die Schuldübernahme bei den Handelsregisterakten eine ausreichende Bekanntmachung der Uebernahme? Werden die Wirkungen der Uebernahme durch Aenderung der Firma ausgeschlossen?