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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.Inhaltsverzeichnis : Undergerichts-Ordnung der hindern Graveschafft Spanheym
Monografie
- Titel:
- Undergerichts-Ordnung der hindern Graveschafft Spanheym
- Weitere Titel:
- Undergerichtsordnung in dero fürstlichen Gnaden hindern Graveschafft Spanheim
- Untertitel:
- Dabei etliche Statuta und Satzungen in Successionen oder Erbfällen, Einkindschafften, Abdrieb oder Losungen Kauffen und Verkauffen, Zinszuerschreibungen und andern Policei Händeln ; Auch das man sich in Malefitzsachen des Reichs Peinlichen Gerichts Ordnung nach verhalten soll
- Erscheinungsort:
- [S.l.]
- Erscheinungsjahr:
- 1578
- Umfang:
- [5], 119 Bl.
- Sonstige Nummern:
- VD16 P 2281
- Sprache:
- Deutsch
- Signatur:
- Dt 9 Ag 319 R
- Katalognummer:
- 45998
- Titel:
- Undergerichts-Ordnung der hindern Graveschafft Spanheym
- Weitere Titel:
- Undergerichtsordnung in dero fürstlichen Gnaden hindern Graveschafft Spanheim
- Untertitel:
- Dabei etliche Statuta und Satzungen in Successionen oder Erbfällen, Einkindschafften, Abdrieb oder Losungen Kauffen und Verkauffen, Zinszuerschreibungen und andern Policei Händeln ; Auch das man sich in Malefitzsachen des Reichs Peinlichen Gerichts Ordnung nach verhalten soll
- Erscheinungsort:
- [S.l.]
- Erscheinungsjahr:
- 1578
- Umfang:
- [5], 119 Bl.
- Sonstige Nummern:
- VD16 P 2281
- Sprache:
- Deutsch
- Signatur:
- Dt 9 Ag 319 R
- Katalognummer:
- 45998
Abschnitt
- Titel:
- Hernach volgt der Gerichtlich proceß / das ist wie man am Gericht handlen soll. Dem sollen sich hinfuͤrter die Gericht gemaͤß halten / auch die parteien vnd jre Redner sich befleissigen demselbigen fuͤr Gericht also nach zugehn / vnd nit auff alter ban zubleiben
- Titel:
- Hernach volgt der Gerichtlich proceß / das ist wie man am Gericht handlen soll. Dem sollen sich hinfuͤrter die Gericht gemaͤß halten / auch die parteien vnd jre Redner sich befleissigen demselbigen fuͤr Gericht also nach zugehn / vnd nit auff alter ban zubleiben
Abschnitt
- Titel:
- XCVI. Klag gegen dem / welcher mich in meinem beseß betruͤbt / jrret oder verhindert
- Titel:
- XCVI. Klag gegen dem / welcher mich in meinem beseß betruͤbt / jrret oder verhindert