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sich bei Lösung der uns zugedachten Aufgabe als ein höchst
folgenreicher erweisen. Indem wir zu dem Resultate der
Schutzwürdigkeit des Producenten auf geistigem Gebiete gelangten, ¬
den Mangel eines Schutzes aber als Gefährdung
des socialen Dasein bezeichneten, haben wir hiedurch gleichzeitig ¬
die Schutzbedürftigkeit des particulären Urheberinteresses ¬
ausgesprochen. Dieses Ergebnis ist aber durchaus
nicht gleichbedeutend mit der Behauptung der Nothwendigkeit
des Rechtsschutzes, welcher stets nur die Function eines
subsidiären Schutzes besitzt, also erst dann einzutreten hat,
wenn er sich zur Lebensbedingung der Gesellschaft gestaltet
Um nun einen festen Boden für die Rechtsfrage zu gewinnen, ¬
sehen wir uns genöthigt, vorläufig in wenigen Worten
jene Handlungen?
) zu characterisiren, welche bei vorliegender ¬
Untersuchung als Gefährdung des Urheberinteresses, als
Beeinträchtigung des Lohnes der geistigen Production, allein
in Betracht kommen. Diese Handlungen sind die eigenmächtige ¬
Vervielfältigung und Veröffentlichung, über
haupt die eigenmächtige Reproduction und Verbreitung
eines fremden Geisteserzeugnisses, sobald das Wiedergegebene
in seinem wesentlichen Bestande reproducirt erscheint. Es sind
im Allgemeinen jene Acte, die man als Nachdruck und Nachbildung?) ¬
im weiteren Sinne zu bezeichnen pflegt, wozu
dann freilich noch die Absicht der Verbreitung oder deren
wirklicher Eintritt hinzukommen muß. Uebrigens ist durch
diese Ausdrücke der Kreis jener Handlungen, die hier in's
Gewicht fallen, noch nicht erschöpft. Denn alle Handlungen
welche unter die Gattungsbegriffe Vervielfältigung und Veröffentlichung, ¬
Reproduction und Verbreitung in dem eben bezeichneten ¬
Sinne fallen, also namentlich auch öffentliche Aufführung, ¬
öffentliches Vorlesen, öffentliche Ausstellung und Auslegung, ¬
können das doppelte Interesse des Urhebers gefährden
20) Eine genauere Erörterung dieser Handlungen, insoweit die von
uns verfolgten Zwecke es erfordern, folgt im 2. Theile unserer Abhandlung.
24) Wir vermeiden absichtlich die Ausdrücke Vordruck, Vorabdruck, Vorbildung, ¬
Vorabbildung u. s. w., welche ganz wohl entbehrlich sind.