Full text: Sistem aller fuldischen Privatrechte (3)

Noͤthige Vorerinnerungen. 
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hingegen bei letzteren eine besondere summarische Ver 
fahrungsart, mittels welcher sowohl die Untersu 
chungssache, als auch die Alimentenklage in einer Ver 
bindung verhandelt zu werden pflegen, in der Praxis 
gegründet ist. 
§. 660. 
Vorläufige Erinnerung bei dem gerichtlichen Verfahren 
der weltlichen Landesregierung. 
Vor Allem ist I) darauf zu sehen, ob das 
Verfahren eine zum Jurisdictionalfache oder blos 
zur Justitz gehörige Sache zum Gegenstande habe. 
Eine besondere gesetzliche Tabelle giebt die desfallsige 
Granzscheide. II) Eilige Sachen und jene, welche 
sich sogleich abthun lassen, werden auf der Stelle 
im Rathe decretiret; wohingegen bedeutendere oder 
weitläufige Vorkommenheiten einem Referenten aus 
gestellet, und von diesem muͤndliche oder auch schrift 
liche Referate ertheilet werden. III) Im Referiren 
ist ein gewisser Turnus unter den Raͤthen eingefuͤhret, 
wobei aber immer Criminal-Polizei- Auszugs- und 
andere privilegirte Sachen den Vorzug haben, und 
auch ausser dem Turnus vorgebracht werden kön 
nen. IV) Jeder Referent hat seine Pflichten auf 
das genaueste zu erfuͤllen. 
Bei schriftlichen 
Vortraͤgen muß die vorgeschriebene Zeit zum Exbibi 
ren, eine deutliche und einfache Schreibart, Ver 
meidung unnuͤtzer Allegationen ec. beobachtet wer 
den. Insbesondere sind die so rubricirten Nachtraͤ 
T 
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