Noͤthige Vorerinnerungen.
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hingegen bei letzteren eine besondere summarische Ver
fahrungsart, mittels welcher sowohl die Untersu
chungssache, als auch die Alimentenklage in einer Ver
bindung verhandelt zu werden pflegen, in der Praxis
gegründet ist.
§. 660.
Vorläufige Erinnerung bei dem gerichtlichen Verfahren
der weltlichen Landesregierung.
Vor Allem ist I) darauf zu sehen, ob das
Verfahren eine zum Jurisdictionalfache oder blos
zur Justitz gehörige Sache zum Gegenstande habe.
Eine besondere gesetzliche Tabelle giebt die desfallsige
Granzscheide. II) Eilige Sachen und jene, welche
sich sogleich abthun lassen, werden auf der Stelle
im Rathe decretiret; wohingegen bedeutendere oder
weitläufige Vorkommenheiten einem Referenten aus
gestellet, und von diesem muͤndliche oder auch schrift
liche Referate ertheilet werden. III) Im Referiren
ist ein gewisser Turnus unter den Raͤthen eingefuͤhret,
wobei aber immer Criminal-Polizei- Auszugs- und
andere privilegirte Sachen den Vorzug haben, und
auch ausser dem Turnus vorgebracht werden kön
nen. IV) Jeder Referent hat seine Pflichten auf
das genaueste zu erfuͤllen.
Bei schriftlichen
Vortraͤgen muß die vorgeschriebene Zeit zum Exbibi
ren, eine deutliche und einfache Schreibart, Ver
meidung unnuͤtzer Allegationen ec. beobachtet wer
den. Insbesondere sind die so rubricirten Nachtraͤ
T
ge