v.untergerichtl. Verf. d. freiwill. Gericht. 287
Gerichtbarkeit die gehoͤrigen Maaßregeln zu beobach
ten. Ich habe diese Maaßregeln bereits bei jedem
einzelnen hier einschlagenden und schon im Vorber
gehenden behandelten Gegenstande angefuͤhret; daher
ich auch hierauf nur einen lediglichen Bezug zu machen
habe.
Hieher gehoͤret das, was bei Ausfertigung
der Contracte (§. 503], bei Judencontracten und
der dabei gerichtlich zu bewirkenden Anzeige L§. 2531.
zu beobachten ist, ferner Auszugssachen (§. 5151.
gerichtliche Amtsgeschäfte bei Ehesachen, als Ver
mögensscheinen (§. 294 J, wirklichen Ehepacten
19. 332J, bei Bestimmung eines Vorauses (§. 3191.
bei dem gerichtlichen Schuldenwesen und Buͤrgschaf
ten (§. 476), Depositengeschäfte (§. 486 1, ge
richtliche Vormundschaften (§. 363) u. s. w., we= | |
ches Alles an seinem Orte nachzusehen ist a).
4) Man s. auch das, was im Entwurfe §. 77.-86
angefuͤhret worden ist.
Zwei