Geschichte d. fuldischen Gerichte. 175
östliche war von jenem durch andere Gauen abgeson
dert, und faßte jene Gegend in sich, welche dermal
theils zu Sachsen Meinungen, Hilburghausen rc.
theils aber auch zum Fürstentume Wirzburg gehöret.
d) Dieser Pagus zog zwischen den beiden Flüssen der
Werra und der Ulster her. Man hält dafür,
es habe daselbst ein Ort mit Namen Tullifeld gele
gen, wovon der Pagus seine Benennung erhalten
habe.
e) Vom Salflusse bei Hammelburg.
f) Von der Sinn im Sinngrunde.
8) Diese Benennung koͤmmt von einem ehemaligen Dor
fe dieses Namens her. Dieser kleine Bezirk umfaß
te unter andern die Gegend um Hundsfeld und
Bonnland u. s. w.
h) Von dem kleinen Flusse die Wern genannt,
welche sich unter Gemünden in den Main ergießet.
i) Von dem Ort Beringen, welches im dermaligen
sächsischen Amte Römhild gelegen ist.
k) SCHANNATI Buchonia vetus. Cap. II. pag. 326.
§. 586.
Gerichtsprivilegien und Freiheiten der fuldischen
Kirche in den ersten Zeiten der Stiftung.
im Anfange der Stiftung moͤgen nun zwar
auch die zum eigentümlichen Bezirke der fuldischen
Kirche gehoͤrigen Guͤter, Ansaͤssigen und Eigenleute
der