Fünftes Buch.
Von dem
jerichtswesen
im Hochstifte.
Einleitung.
§. 583.
Abtheilung dieses Buches.
Ich komme zum fuͤnften Buche, welches der
Gerichtsverfassung des Hochstiftes ge
widmet ist. Bei der Ausführung dieses Buches
erscheinen drei Hauptgegenstände: 1) Die Gerichte
und ihre Gerichtbarkeit, 2) die Gerichtspersonen,
Sie werden
und 3) das gerichtliche Verfahren.
in abgesonderten Hauptstücken behandelt, welche sich
nach Verschiedenheit ihrer Unterabtheilungen in meh
rere Abschnitte und weitere Absätze verbreiten.
§. 584.
Quellen und Gesetze desselben.
Die Hauptquellen und vorzüglicheren Gefetze,
woraus das zu diesem Buche gehoͤrige Material ent
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