—
IX
Zehenter Abschnitt.
Vom
Trödelvertrage.
§. 559. Betrachtung über den Tröbelvertrag nach fuldi
schem Rechte.
Eilfter Abschnitt.
Vom
Gesellschaftsvertrage.
§. 560. Besondere Erinnerungen wegen dieses Vertrages.
Zwölfter Abschnitt.
Vom
Glücksvertrage, besonders vom
Spiele.
§. 561.
Allgemeine Betrachtung.
§. 562.
Fuldische Gesetze vom Spiele.
Jn wiefern Kar |
ten= und Würfelspiele verboten | |
sind.
§. 563.
Beschrankung des Lottospieles.
Vorläufiges
Landesgesetz.
§. 564.
Völliges Verbot desselben.
Dreizehenter Abschnitt.
Von
accessorischen Verträgen.
§. 565. Besondere Erinnerungen nach fuldischem Rechte.
Zwei¬