vom Mieth= und Pachtvertrage.
121
Siebenter Abschnitt.
Vom
Mieth- und Pachtvertrage.
§. 549.
Allgemeine Erinnerung.
Der Mieth- und Pachtvertrag gehöret
ebenfalls in die Reihe der Consensualcontracte. Was
sich im Allgemeinen von dem Begriffe, von den we
sentlichen Eigenschaften dieses Vertrages, von den
dabei vorkommenden Personen und Gegenständen,
auch in der Regel von den wechselseitigen Verbindlich
keiten und den daraus entspringenden Klagen sagen
läßt, Alles dieses ist aus dem gemeinen Rechte zu ent
lehnen, und ich habe sofort nur einige besondere Be
merkungen nach fuldischem Rechte zu beruͤhren.
§. 550.
Besondere Anmerkung wegen der dinglichen Be
schwerden eines Pachtgutes.
Wer bei einem verpachteten Gute oder Grund
stücke die darauf haftenden dinglichen Beschwerden zu
leisten habe? ist eine Frage, welche durch das fuldi
sche Gewohnheitsrecht in gewissem Betrachte ihre be
sondere Bestimmung hat. Realschuldigkeiten, als
Steuern, faͤllige Erbzinsen sowohl an Geld, als an
Früchten und anderen Victualien, fallen, wenn bie
von nichts besonderes im Vertrage festgesetzet worden
ist