Full text: Sistem aller fuldischen Privatrechte (3)

vom Mieth= und Pachtvertrage. 
121 
Siebenter Abschnitt. 
Vom 
Mieth- und Pachtvertrage. 
§. 549. 
Allgemeine Erinnerung. 
Der Mieth- und Pachtvertrag gehöret 
ebenfalls in die Reihe der Consensualcontracte. Was 
sich im Allgemeinen von dem Begriffe, von den we 
sentlichen Eigenschaften dieses Vertrages, von den 
dabei vorkommenden Personen und Gegenständen, 
auch in der Regel von den wechselseitigen Verbindlich 
keiten und den daraus entspringenden Klagen sagen 
läßt, Alles dieses ist aus dem gemeinen Rechte zu ent 
lehnen, und ich habe sofort nur einige besondere Be 
merkungen nach fuldischem Rechte zu beruͤhren. 
§. 550. 
Besondere Anmerkung wegen der dinglichen Be 
schwerden eines Pachtgutes. 
Wer bei einem verpachteten Gute oder Grund 
stücke die darauf haftenden dinglichen Beschwerden zu 
leisten habe? ist eine Frage, welche durch das fuldi 
sche Gewohnheitsrecht in gewissem Betrachte ihre be 
sondere Bestimmung hat. Realschuldigkeiten, als 
Steuern, faͤllige Erbzinsen sowohl an Geld, als an 
Früchten und anderen Victualien, fallen, wenn bie 
von nichts besonderes im Vertrage festgesetzet worden 
ist
	        
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