Full text: Sistem aller fuldischen Privatrechte (2)

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II Buch, I Hauptst., I Absch. 
Vormünder Bewilligung §. 60J in keinem Falle 
gelten sollen; 2) bei den im fuldischen Oberamte 
Fischberg oder Dermbach befindlichen protestantischen 
Unterthanen, als welchen desfalls in einem besonde 
ren Gesetze [§. 300 ein Anderes verordnet ist Eben 
so wenig ist die Einwilligung der Tutoren oder Cura 
toren erforderlich, wenn sich die Pflegbefohlnen zur 
künftigen Ehe zu verbinden Willens sind, oder auch 
schon wirklich verbunden haben; nur finden auch hier 
die so eben wegen der Studirenden sowohl als wegen 
der protestantischen Unterthanen des Oberamtes Fisch 
berg berührten beiden Ausnahmen, als Abweichungen 
von der Regel, ihre Anwendung. 
§. 291. 
Folgen aus dem zweiten Grundsatze. 
Ungiltige 
Winkeleheversprechungen. 
Aus dem anderen Grundsatze ist die unmittelbare 
Folge, daß alle Winkeleheversprechun 
gen ungiltig und unverbindlich sind. Ein beson 
deres Landesgesetz a) bestimmet diesen oben angegeb 
nen Grundsatz. Vermöge desselben sollen alle dieje 
nigen, welche sich zusammen zu verloben und zu verspre 
chen Willens sind, ein solches nicht anderst als mit 
Zuziehung zweer zu gleicher Zeit gegenwär 
tigen ehrbaren Zeugen vornehmen b). Die Ent 
gegenhandelnden werden, wenn ihre Sache streitig 
wird, nicht nur vom Gerichte abgewiesen, sondern 
auch nach Befinden mit schwerer Strafe geahndet; 
sogar soll der Fehlende dem ausdrücklichen Gesetze ge 
mäs in dem Falle bei Gerichte gehörlos gelassen wer 
den
	        
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