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II Buch, I Hauptst., I Absch.
Vormünder Bewilligung §. 60J in keinem Falle
gelten sollen; 2) bei den im fuldischen Oberamte
Fischberg oder Dermbach befindlichen protestantischen
Unterthanen, als welchen desfalls in einem besonde
ren Gesetze [§. 300 ein Anderes verordnet ist Eben
so wenig ist die Einwilligung der Tutoren oder Cura
toren erforderlich, wenn sich die Pflegbefohlnen zur
künftigen Ehe zu verbinden Willens sind, oder auch
schon wirklich verbunden haben; nur finden auch hier
die so eben wegen der Studirenden sowohl als wegen
der protestantischen Unterthanen des Oberamtes Fisch
berg berührten beiden Ausnahmen, als Abweichungen
von der Regel, ihre Anwendung.
§. 291.
Folgen aus dem zweiten Grundsatze.
Ungiltige
Winkeleheversprechungen.
Aus dem anderen Grundsatze ist die unmittelbare
Folge, daß alle Winkeleheversprechun
gen ungiltig und unverbindlich sind. Ein beson
deres Landesgesetz a) bestimmet diesen oben angegeb
nen Grundsatz. Vermöge desselben sollen alle dieje
nigen, welche sich zusammen zu verloben und zu verspre
chen Willens sind, ein solches nicht anderst als mit
Zuziehung zweer zu gleicher Zeit gegenwär
tigen ehrbaren Zeugen vornehmen b). Die Ent
gegenhandelnden werden, wenn ihre Sache streitig
wird, nicht nur vom Gerichte abgewiesen, sondern
auch nach Befinden mit schwerer Strafe geahndet;
sogar soll der Fehlende dem ausdrücklichen Gesetze ge
mäs in dem Falle bei Gerichte gehörlos gelassen wer
den