Full text: Sistem aller fuldischen Privatrechte (1)

I Buch, I Hauptst. 
34 
§. 14. 
Merkwürdiger Orden der fuldischen Ritterschaft. 
Besonders ist wäbrend diesem ritterschaftlichen 
Landsassiate der sogenarnte Simpliciusorden 
merkwürdig. Abt Johann a) stiftete densel 
ben auf Ansuchen seiner Ritter b) mit vorbedächtli 
chem gehabten Rathe des Dechants und Convents 
c) im fünfzehenten Jahrhundert, und schrieb ihm 
besondere Regeln vor. Die Errichtung geschah un 
ter dem Namen der Simpliciusgesellschaft 
zur Ehre Gottes, Mariä und der fuldischen Landes 
patronen des heil. Bonifacius und der beiden hh. Rit 
ter Simplicius und Faustinus. Eine 
fernere Absicht dieses Ordens war, daß die Ritter 
schaft des Stiftes unter sich zu ihrem und des Stif 
tes Beßten in einer genauern Verbindung und ade 
licher Tugend beharre, und daß das Wohl gemeiner 
Landschaft desto sicherer erhalten werde. Jch will die 
Ordensregeln in einem Auszuge aus der Hauptur 
kunde hiehersetzen, wobei ich die sonst untereinander 
laufenden Sätze zur besseren Deutlichkeit durch Zif 
fer getrennt habe. 1) Mußten alle Ritter und 
Frauen dieses Ordens (denn es wurden auch Damen 
aufgenommen) vier Ahnen von Helm und Schilde 
vom Adel erproben. 2) Das Ordenszeichen war 
eine Kette um den Hals von klarem Silber. Diese 
durfte nicht unter einer Mark wiegen, und war der 
gestalt geformt, daß daran die beiden Buchstaben 
S. S. (Sanct Simpl.) sodann auf Zwischen 
platten die Worte der zwölf Glaubensstücke in Rei 
men, und in der Mitte das Wappen mit der Lilien 
und
	        
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