I Buch, I Hauptst.
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§. 14.
Merkwürdiger Orden der fuldischen Ritterschaft.
Besonders ist wäbrend diesem ritterschaftlichen
Landsassiate der sogenarnte Simpliciusorden
merkwürdig. Abt Johann a) stiftete densel
ben auf Ansuchen seiner Ritter b) mit vorbedächtli
chem gehabten Rathe des Dechants und Convents
c) im fünfzehenten Jahrhundert, und schrieb ihm
besondere Regeln vor. Die Errichtung geschah un
ter dem Namen der Simpliciusgesellschaft
zur Ehre Gottes, Mariä und der fuldischen Landes
patronen des heil. Bonifacius und der beiden hh. Rit
ter Simplicius und Faustinus. Eine
fernere Absicht dieses Ordens war, daß die Ritter
schaft des Stiftes unter sich zu ihrem und des Stif
tes Beßten in einer genauern Verbindung und ade
licher Tugend beharre, und daß das Wohl gemeiner
Landschaft desto sicherer erhalten werde. Jch will die
Ordensregeln in einem Auszuge aus der Hauptur
kunde hiehersetzen, wobei ich die sonst untereinander
laufenden Sätze zur besseren Deutlichkeit durch Zif
fer getrennt habe. 1) Mußten alle Ritter und
Frauen dieses Ordens (denn es wurden auch Damen
aufgenommen) vier Ahnen von Helm und Schilde
vom Adel erproben. 2) Das Ordenszeichen war
eine Kette um den Hals von klarem Silber. Diese
durfte nicht unter einer Mark wiegen, und war der
gestalt geformt, daß daran die beiden Buchstaben
S. S. (Sanct Simpl.) sodann auf Zwischen
platten die Worte der zwölf Glaubensstücke in Rei
men, und in der Mitte das Wappen mit der Lilien
und