Full text: Sistem aller fuldischen Privatrechte (1)

v. d. Rechten d. fremden Personen. 463 
den Schranken der mit dieser Werbung gemachten 
Kapitulation, ausdrücklich ausgenommen c).— 
Im 
übrigen ist bei diesem Gegenstande in Ansehung der 
Invaliden annoch eine gesetzliche Bestimmung 
anzumerken. Man ward es innen, daß mancher 
aus hiesigem Hochstifte Gebürtige, welcher sich in 
fremde Kriegsdienste begeben hatte, und schon wirk 
lich zur Invalidenklasse gekommen war, sich 
abkaufen ließ, gegen ein sogenanntes Gratifications 
geld der Jnvalidenpension entsagte, und dann bei 
seiner Zurückkunft als ein armer und kräftenloser 
Pursch den hiesigen Unterthanen lästig ward. Die 
ses für die Folge zu entfernen, ward verordnet, 
daß sich solche als Jnvaliden schon gestandne Leute 
im Hochstifte keiner Aufnahme mehr zu erfreuen 
sondern als wirkliche fremde Bettler angesehen 
werden sollten. d) 
a) Verordnung gegen die Austretung hochstiftischer Un 
terthanen in fremdherrische Kriegsdienste vom 15. 
Mai 1779. 
b) Vorstehende Verordnung S. 4 und 5. 
c) Die angeführte Verord. S. 5, 6,7, und 8. 
d) Verord. wegen des fremden Bettelgesindels vom 1. 
Sept. 1787. Ziffer XI. 
§. 285. 
Schluß dieses Hauptstückes. 
Ausser dem, was ich in diesem Hauptstuͤcke be 
rühret habe, gehöͤren noch verschiedene Rubriken zu den 
Rechten und Verhaͤltnissen, welche auf fremde Perso 
nen
	        
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