IBuch, VHauptst., I Absch.
370
wiederhohlte von demselben vom 9. Dec. 1615. 6
Allgemeine verbesserte Judenverordnung vom Fürst
abte Johann Bernhard vom Jahre 1623.
7) Judenverordnung vom Fürstabte Joachim
besonders das Hausiren der Juden betreffend vom
12. Febr. 1665. 8) Die merkwürdige Verord
nung, worinn der groͤßte Theil der Judenschaft aus
gewiesen, und die noch uͤbrigen im hoͤchsten Grade
eingeschränket wurden, vom Cardinale und Fürstabte
Bernhard Gusrav vom 19. Aug. 1671.
9) Das vorher wegen dieser Ordnung von Fürsten
und Kapitel ertheilte förmliche Decret vom 14. Aug.
d. J. 10) Verordnung wegen des Hausirens vom
Fürstabte Constantin vom 1. Febr. 1715.
11) Generalrescript, daß die Judencontracte mit
Christen bei den Gerichten geschehen sollen vom 14.
Jun. 1723. 12) Ein offnes Patent vom Fürst
abte Adolph des ähnlichen Jnhaltes vom 4. März
1727. 13) Generalrescript, daß jüdische Ehepac
ten bei Amte zur Unterschrift und Besieglung zu über
reichen seien, vom 5. Febr. 1728. 14) Patent wi
der den Judenwucher, worinn die gerichtliche An
zeige der Judencontracte aufs neue befohlen wird, un
ter dem Fürstabte Adolph vom 9. März 1728.
15) Judenverordnung in der Form eines Patentes
von ebendemselben vom 22. März 1730. 16)
Circular wegen Aufhaltung der fremden Betteljuden
vom 4. Sept. 1730. 17) Ein ähnliches vom 23.
Jul. 1731. 18) Abermal ein solches vom 16.
Nov. 1739. 19) Die neueste vollständige Juden
verordnung, welche unter dem Fürstbischofe Am and
erschienen ist, vom 29. Jul. 1751. 20) General
rescript