Full text: Adler, Karl: Realcontract und Vorvertrag

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N. 75). Und ohne den ersten Satz des § 138 cit. wüßten wir 
wohl auch, daß es Potestativbedingungen gibt, denn auch für 
uns hat Windscheid geschrieben. Solche Paragraphen sind 
für alle Mängel des Entwurfs geradezu typisch. Woher 
stammt seine theoretisirende Richtung die ihm eine über 
wiegend aus den vorzüglichsten deutschen Praktikern zusammen 
gesetzte Commission verliehen hat? M. E. lediglich aus dem 
theoretischen Dilettantismus. Ohne Theorie kein brauchbares 
Gesetz. Die Männer der Praxis mußten sich bequemen, die 
ungewohnten Pfade abstracten Denkens zu betreten. Gewiß 
thaten sie dies nicht ohne Erfolg. Aber ohne gewisse Kinder 
krankheiten ging es nicht ab. Die schlimmste derselben ist das 
selbstgefällige Wiedergeben von Gedankengängen und Wahrheiten, 
zu denen man auf mühevolle Weise gelangte, mit deren Hilfe 
man die Antwort auf die legislatorischen Fragen sucht, die 
aber nicht diese Antwort sind, welche allein in das Gesetz ge 
hört, — das Unvermögen, stets nur das zu sagen, worauf es 
ankommt. Das Ueberflüssige aber ist in Gesetzen selten ganz 
indifferent. Abgesehen von seinem verwirrenden Einfluß auf 
die spätere Interpretation, bindet sich der Gesetzgeber selbst 
durch vorangestellte Principien und Theorien die Hände. Das 
unausgesprochene Princip gleicht dem Leitstern des Schiffers 
dem er mit Vernunft und Ueberlegung folgt, das ausgesprochene 
der Strömung, die ihn wider Willen ergreift und festhält.
	        
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