Volltext : Theoretisch-practischer Commentar über seines Vaters, Johann Ludwig Schmidts practisches Lehrbuch von gerichtlichen Klagen und Einreden (2)

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6)  Er  habe  den  Menschen  in  gutem  Glauden ¬
  (bona  fide)  als  einen  Sclaven  gekauft  k).
Die  Einrede  der  Verjaͤhrung  findet  aus  dem
(§.  259)  angeführten  Grunde  auch  hier  nicht  Stitt,
oben
daher  ist  dieses  Interdict  ein  Interdictum  perpetuum  I).
Einen  merkwuͤrdigen  Fall,  wo  von  diesem  Interdicte ¬
  Gebrauch  gemacht  wurde,  hat  uns  Hortleder  m)
aufbewahrt.  Dieser  Fall  mag  diejenigen,  die  etwa  an  dem
praktischen  Nutzen  des  abgehandelten  Rechtsmittels
zweifeln  möchten,  eines  Andern  belehren.  Der  Fall  ist
der.  Jn  der  Mitte  des  16ten  Jahrhunderts  befand  sich
am  Hofe  des  Herzogs  Heinrichs  des  Juͤngern  von
Braunschweig,  ein  gewisses  Fraulein,  Eva  von
Trotte,  die  plötzlich  verschwand.  Am  Hofe  zu  Braunschweig =
  gab  man  vor,  sie  sey  gestorben,  und  liege  zu
Gandershausen  begraben.  Dieses  Vorgeben  fand  anfänglich =
  bey  ihren  Verwandten  Glauben.  Allein  einige
Jahre  nächher  verbreitete  sich  das  Gerücht,  sie  sey  noch
am  Leben,  Mütter  von  einigen  Kindern,  und  werde
vom  Herzog  auf  dem  Bergschloß  Stauff=nburg  gefänglich
gehalten.  Der  Churfürst  von  Sachsen,  und  der  Landgraf =
  von  Hessen,  machten  dem  Herzog  Heinrich  in
ihren  während  der  damaligen  Fehde  mit  demselben  erschienenen -
  Schriften,  deshalb  öffentlich  Vorwürfe;  allein =
  er  behauptete  immer,  die  von  Trotte  sey  würklich
gestorben.  Dies  bewog  denn  ihre  nächsten  Verwandten, =
  das  interdictum  de  libero  homine  exhibendo
gegen  den  Herzog  anzustellen,  und  im  Jahr  1341,  auf
dem
k)  L.  sin.  §.  1.  D.  de  hom.  lib.  exhib.
1)  L.  3.  §.  fin.  D.  de  hom.  liber.  exhib.
m)  in  seinem  Buche  von  den  Ursachen  des  deutschen
Kriegs,  4.  Buch  29  Cap,  Siehe  auch  Schilter,  exerc.
III.  §.  25.  Hellfeld  in  jurisprud.  for.  §.  1875.
            
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