2.) Concursprocesa.
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der behaupteten Liquidität derselben entgegenge
setzt werden könnte æ),
III. Fon dem entscheidenden richterlichen Ur
theile und der Vollstreckung desselben.
§. 261.
Von dem Locationturtheile.
Sobald alle in dem Concursverfahren vor
kommenden einzelnen Rechtsstreitigkeiten (§.
259. 260.), so weit gediehen sind, dass we
nigstens ein bedingtes endliches Erkenntniss 5)
möglich ist, so muss nun der Richter ohne Ver
zug dazu schreiten, über jede in dem Concurspro
cesse vorkommende Frage in einem Urtheile seine
—
e) Von den vorzüglichsten Verschiedenheiten des
Prioritätaverfahrene in den einselnen deutschen
Landen.
5) In ein solches kann jedes Beweisinterloeut eings
kleidet werden, welches in dem Concursprocesso
von grassem Nutzen ist, so sohr en songt (einige