352 2. Buch. Specieller Theil. Ord. Proc.
otooo
—
ZWETTES LAPITEL.
Von dem Verfahren in zweyter Instanz nach
Verschiedenheit der ergriffenen Rechtsmittel.
I. Rechtsmittel der Appellation.
§. 213.
Wann und in wieferne die Appellation Statt findet.
Inter der Appellation versteht man dasjenige
ordentliche Rechtsmittel, durch welches die Un
tersuchung und Entscheidung der Sache in zwey
ter Instanz an den nächsten Oberrichter a) des
sen, welcher in erster Instanz gerichtet hatte ge
bracht wird, diejenigen Fälle ausgenommen, wo
gegen eine unheilbare Nichtigkeit des Urtheils
erster Instanz die Beschwerde gerichtet ist. Die
ses
—
a) Und zwar der unmittelbar nächste, es mülste denn
dieser aus Gründen, welche die Sache auch in
erster Instanz an den oberen Richter hätte brin
gen können, nicht angegangen werden können,