Full text: Grolman, Karl Ludwig Wilhelm von: Theorie des gerichtlichen Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

3. Abschn. Verfahren in zweyter Inst. 347 
Abänderung wünscht, in Form einer Bitte. Bey 
verschiedenen Rechtsmitteln erlauben indessen die 
Gesetze, wie die Folge zeigen wird, diese De 
duction zu theilen, und zuerst den historischen 
Theil nebst der Anführung der Punkte, deren 
Abänderung man wünscht, in einer besonderen 
Schrift, nebst der Bitte um Ansetzung eines Ter 
mins zur Rechtfertigung dieser Behauptungen, 
vorzutragen, und sodann diese Rechtfertigung 
selbst folgen zu lassen. Das erstere nennt man 
alsdann die Einführung (introductio), das letz 
tere die Rechtfertigung (justificatio) des ein 
gewendeten Rechtsmittels, beyde zusammen bil 
den aber immer nur eine vollendete Deduction. 
§. 210. 
Fortsatzung. Adhäsion. 
Oefters ist es der Fall, dass die eine Parthie 
von demselben Rechtsmittel gegen das Urtheil 
Gebrauch zu machen gedenkt, dessen sich die 
andre Parthie schon wirklich bedient hat, Wenn 
alsdann jene Parthie dieses dem Richter erkläret. 
so sagt man: sie adhärire dem von der andern 
Parthie ergriffenen Rechtsmittel. Geschieht die 
ses binnen der für die Einwendung laufenden 
Nothfrist, so hat die Adhäsion, welche dann 
auch den Namen der Principaladhäsion führt,
	        
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