3. Abschn. Verfahren in zweyter Inst. 347
Abänderung wünscht, in Form einer Bitte. Bey
verschiedenen Rechtsmitteln erlauben indessen die
Gesetze, wie die Folge zeigen wird, diese De
duction zu theilen, und zuerst den historischen
Theil nebst der Anführung der Punkte, deren
Abänderung man wünscht, in einer besonderen
Schrift, nebst der Bitte um Ansetzung eines Ter
mins zur Rechtfertigung dieser Behauptungen,
vorzutragen, und sodann diese Rechtfertigung
selbst folgen zu lassen. Das erstere nennt man
alsdann die Einführung (introductio), das letz
tere die Rechtfertigung (justificatio) des ein
gewendeten Rechtsmittels, beyde zusammen bil
den aber immer nur eine vollendete Deduction.
§. 210.
Fortsatzung. Adhäsion.
Oefters ist es der Fall, dass die eine Parthie
von demselben Rechtsmittel gegen das Urtheil
Gebrauch zu machen gedenkt, dessen sich die
andre Parthie schon wirklich bedient hat, Wenn
alsdann jene Parthie dieses dem Richter erkläret.
so sagt man: sie adhärire dem von der andern
Parthie ergriffenen Rechtsmittel. Geschieht die
ses binnen der für die Einwendung laufenden
Nothfrist, so hat die Adhäsion, welche dann
auch den Namen der Principaladhäsion führt,