Volltext : Practische Erörterungen aus allen Theilen der Rechtsgelehrsamkeit (4)

—
88
selben  oft  sehr  schleunig  eintreten  kann.  Jn  Gemäßheit  dieser
Grundsätze  erkannte  auch  das  höchste  Tribunal,  am  22.  Oct.
1801,  in  Sachen  des  Kriegs=Secretairs  Meißner  w.  den
Anwald  der  Kriegscanzlei,  pto.  zu  restituirender  Gelder,
auf  folgende  Weise:  Da,  quod  grav.  Imum,  nach  deutlichem
Inhalte  des  Militairhaushaltsreglements  de  1786,  P.  2.  c.  16.
§.  34,  35,  36  und  37,  als  nach  welchem,  in  Ermangelung
besonderer  zwischen  dem  Imploranten  und  unserer  Kriegscanzlei
eingetretenen  Contractsbestimmungen,  und,  da  ohnehin  beide
Theile  sich  darauf  berufen,  die  hier  eintretenden  wechselseitigen
Rechte  und  Verbindlichkeiten  zu  ermaͤßigen  sind,  dem  Imploranten ¬
  nicht  der  Transport  der  General-Staabs-Registratur, ¬
  sondern  vielmehr  die  Anschaffung  und  Unterhaltung ¬
  der  dazu  erforderlichen  Transportmittel  in  Entreprise ¬
  gegeben  worden,  und  hinfolglich  nur  dann  derselbe  die
ihm  ausgesetzten  Entreprisengelder  zu  fordern  gehabt  haͤtte,  wenn
er,  wie  solches  auch  sothanes  Haushaltsreglement  ausdrüͤcklich
verlangt,  das  ganze  Fuhrwesen  in  gehoͤrigem  dienstmaͤßigem
Stande  bis  zu  seinem  Abgange  erhalten  haͤtte;  selbiger  aber
geständigermaßen  in  der  Mitte  des  Februar  1797  sothanes  Fuhrwerk =
  abgeschafft,  und  sich  dadurch  selbst  der  dafuͤr  ausgesetzten
Entreprisengelder  verlustig  gemacht  hat;  so  kann  dem  Gesuche
nicht  deferirt  werden.
XVI.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer