Volltext : Löw, Carl Friedrich Ludwig von: Ueber die Markgenossenschaften

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drei  Viertel,  eine  ganze,  fünf  Viertel,  anderthalb  u.  s.  w.  |
doch  selten  mehr  als  zwei;  dagegen  hatte    der  Junker
a  Heinrich  Riedessel  zu  seinen  dreyen  freyen  Höffen,
aviertzig  zwo  Marck,  nemlichen  zwantzig  fünf  zu
e  seiner  Behaussung  —  item  zehen  Marck  zu  dem
c  Hof  bey  der  Kirche  gelegen  —  hat  Contz  Bomamersheim, =
  v  (der  Hof  war  also  verpachtet)  gsieben
a  Marck  zu  dem  andern  Hof  bey  der  Schmidten,  deren
a  zwo  Marck  von  den  teutschen  Herrn  hero  rörende,
e  —  hat  Enders  Neussel  Hoffmann.»  Ferner  Junker =
  Bernhard  Riedessel  hatte  zu  seinem  freyen
Wohnhoff  20  Mark,  Seiffard  Riedessel  144,  die
Herrn  von  Arnspurg  9  Mark  u.  s.  w.  s0
Wie
viel  eine  Mark  betrug,  wird  übrigens  nicht  gesagt.  In
der  Altenhaslauer  Mark  ward  Bau=  und  Brennholz =
  nach  dem  Bedürfniß  bestimmt;  von  der  Mast
heißt  es:  «  Auch  hat  ein  jeglicher  der  sein  gut  selbsten
a  esset  und  bauet,  in  dem  gericht  gelegen  ist,  der  einen
a  gantzen  hoff  hat  der  hat  recht  Zwölf  schweine  uff
a  sein  hoff  zu  gehen  in  die  eckern,  ob  er  sie  selber
enicht  drauff  erzogen  habe,  es  weren  ihrer  viel
c  oder  wenig  die  Er  darauf  gezogen  hätte,  die  hetten
crecht  darinnen  zu  gehen,  es  seye  dann,  daß  Centa -
  gräff  und  die  Schäffen  hierin  einige  Verordnung
e  der  Zahl  machen  thäten,  —  —  ein  halb  hoff  sechs
a  schweine  in  solcher  massen  als  vorgeschrieben  steht,
30)  VII.  S.  162,  fog.
            
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