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Handwerkerprüfungen.
welche eine Waare kaufen oder eine bestellte Waare abnehmen
wollen, dieselbe auf ihre Güte zu prüfen. Wo sie diese Prüfung
selber nicht gut anstellen können, wie z. B. bei verfälschten Lebensmitteln, ¬
Metalllegirungen, zuweilen auch bei Geweben u. a. können
obrigkeitliche Prüfungen der Waaren Platz greifen, welche aber
durch Prüfungen der betreffenden Gewerbetreibenden nicht zu ersetzen ¬
sind.
Prüfungen der zu den Handwerkern gehörigen Gewerbetreibenden ¬
werden nun in der Regel nicht aus sicherheitspolizeilichen
Rücksichten vorgeschrieben. Nichtsdestoweniger sind sie aber ein
Bedürfniß nicht so sehr für die Consumenten von Handwerkerwaaren, ¬
als für die Handwerker selber. Wohlfahrtspolizeiliche Rücksichten ¬
fordern sie entschieden. Sie sollen an erster Stelle den Beweis ¬
führen, daß Meister und Fachlehrer, welche als Bildner und
ko
Erzieher der Handwerterjugend gleichsam öffentliche Beamte
sind, bei der Unterweisung und Erziehung ihrer Lehrlinge, Gesellen ¬
und Schüler ihre Pflicht gethan haben. Ebenso sollen sie
aber auch beweisen, daß die Handwerker, welche sich zum Handwerk ¬
vorbereiteten, nichts versäumt haben, tüchtige Gesellen und
Meister zu werden. Dadurch, daß man die Handwerkerprüfungen
obligatoritsch macht und denen, welche sie bestanden haben, gewisse ¬
Vorrechte verleiht, von denen die Anderen, welche sie nicht
bestehen, ausgeschlossen sind, erweckt man in den Handwerkern das
Streben, jene Rechte, welche für sie begehrenswerth sind, zu erwerben. ¬
Wenn auch nicht alle Handwerker selbständige Meister
werden können, sondern manche ihr Leben lang Gehülfen bleiben, so
wird durch Einführung der obligatorischen Meisterprüfung die Gesellschaft ¬
doch wenigstens von jenen fragwürdigen Existenzen befreit,
welche sich goldene Berge versprechen, wenn sie sich, ohne die Lehrzeit
auch nur zur Hälfte ausgehalten zu haben, sofort als selbständige
Meister etabliren, natürlich auch sogleich heirathen, alsbald aber
mit Frau und Kindern in das größte Elend versinken, weil sie
sich wegen Unkenntniß ihres Gewerbes in ihrer Stellung nicht behaupten ¬
können. Handwerker, welche als Gehülfen arbeiten, kennen
die Höhe des Lohnes, welchen sie bekommen, und machen sich, abgesehen ¬
von einigen Leichtsinnigen, keine Illusion für ihre Zukunft.
Dagegen spannen jene unausgebildeten, unwissenden sogenannten
selbständigen Meister ihre Erwartungen regelmäßig zu hoch und
werden auch regelmäßig getäuscht, ja fallen mit Weib und Kind
der Gesellschaft zur Last und bringen den ganzen Stand in Verruf.