Metadaten : Droste, Franz: ¬Die Handwerkerfrage

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Handwerkerprüfungen.
welche  eine  Waare  kaufen  oder  eine  bestellte  Waare  abnehmen
wollen,  dieselbe  auf  ihre  Güte  zu  prüfen.  Wo  sie  diese  Prüfung
selber  nicht  gut  anstellen  können,  wie  z.  B.  bei  verfälschten  Lebensmitteln, ¬
  Metalllegirungen,  zuweilen  auch  bei  Geweben  u.  a.  können
obrigkeitliche  Prüfungen  der  Waaren  Platz  greifen,  welche  aber
durch  Prüfungen  der  betreffenden  Gewerbetreibenden  nicht  zu  ersetzen ¬
  sind.
Prüfungen  der  zu  den  Handwerkern  gehörigen  Gewerbetreibenden ¬
  werden  nun  in  der  Regel  nicht  aus  sicherheitspolizeilichen
Rücksichten  vorgeschrieben.  Nichtsdestoweniger  sind  sie  aber  ein
Bedürfniß  nicht  so  sehr  für  die  Consumenten  von  Handwerkerwaaren, ¬
  als  für  die  Handwerker  selber.  Wohlfahrtspolizeiliche  Rücksichten ¬
  fordern  sie  entschieden.  Sie  sollen  an  erster  Stelle  den  Beweis ¬
  führen,  daß  Meister  und  Fachlehrer,  welche  als  Bildner  und
ko
Erzieher  der  Handwerterjugend  gleichsam  öffentliche  Beamte
sind,  bei  der  Unterweisung  und  Erziehung  ihrer  Lehrlinge,  Gesellen ¬
  und  Schüler  ihre  Pflicht  gethan  haben.  Ebenso  sollen  sie
aber  auch  beweisen,  daß  die  Handwerker,  welche  sich  zum  Handwerk ¬
  vorbereiteten,  nichts  versäumt  haben,  tüchtige  Gesellen  und
Meister  zu  werden.  Dadurch,  daß  man  die  Handwerkerprüfungen
obligatoritsch  macht  und  denen,  welche  sie  bestanden  haben,  gewisse ¬
  Vorrechte  verleiht,  von  denen  die  Anderen,  welche  sie  nicht
bestehen,  ausgeschlossen  sind,  erweckt  man  in  den  Handwerkern  das
Streben,  jene  Rechte,  welche  für  sie  begehrenswerth  sind,  zu  erwerben. ¬
  Wenn  auch  nicht  alle  Handwerker  selbständige  Meister
werden  können,  sondern  manche  ihr  Leben  lang  Gehülfen  bleiben,  so
wird  durch  Einführung  der  obligatorischen  Meisterprüfung  die  Gesellschaft ¬
  doch  wenigstens  von  jenen  fragwürdigen  Existenzen  befreit,
welche  sich  goldene  Berge  versprechen,  wenn  sie  sich,  ohne  die  Lehrzeit
auch  nur  zur  Hälfte  ausgehalten  zu  haben,  sofort  als  selbständige
Meister  etabliren,  natürlich  auch  sogleich  heirathen,  alsbald  aber
mit  Frau  und  Kindern  in  das  größte  Elend  versinken,  weil  sie
sich  wegen  Unkenntniß  ihres  Gewerbes  in  ihrer  Stellung  nicht  behaupten ¬
  können.  Handwerker,  welche  als  Gehülfen  arbeiten,  kennen
die  Höhe  des  Lohnes,  welchen  sie  bekommen,  und  machen  sich,  abgesehen ¬
  von  einigen  Leichtsinnigen,  keine  Illusion  für  ihre  Zukunft.
Dagegen  spannen  jene  unausgebildeten,  unwissenden  sogenannten
selbständigen  Meister  ihre  Erwartungen  regelmäßig  zu  hoch  und
werden  auch  regelmäßig  getäuscht,  ja  fallen  mit  Weib  und  Kind
der  Gesellschaft  zur  Last  und  bringen  den  ganzen  Stand  in  Verruf.
            
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