Volltext : Preser, Karl: ¬Die Erhaltung des Bauernstandes

VIII.  Die  Vertheilung  des  ländlichen  Grundeigenthums.
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noch  so  viel  Fehler  gemacht  worden  sein,  man  ist  es  den  Nachkommen ¬
  schuldig,  diese  speciellen  Fehler  eben  so  sehr  gut  zu  machen,
wie  im  allgemeinen  die  am  Grund  und  Boden  begangenen  Fehler  wieder
gut  zu  machen  sind.  Und  ließ  sich  die  Nothwendigkeit  des  privaten
Grundeigenthums,  ganz  abgesehen  von  allen  sonstigen  Beweisen  und  unvorgreiflich ¬
  neuer  noch  in  der  fernsten  Zukunft  liegenden  Gestaltungen,
rein  nur  aus  den  an  Grund  und  Boden  gesteigerten  Anforderungen  der
Gesellschaft  erweisen,  so  läßt  sich  die  nothwendige  Wiederherstellung  des
Staatseigenthums  aus  jenen  höheren  politischen  Gründen  darthun,  welche
den  Staat  zum  obersten  Grundherrn  machen  und  ihm  die  Pflicht  auferlegen, ¬
  ohne  Aufgebung  dieser  Stellung,  für  eine  solche  Vertheilung ¬
  des  Grund  und  Bodens  zu  sorgen,  daß  derselbe
gibt  und  geben  kann,  was  die  Gesammtheit  für  sich  zu
fordern  berechtigt  ist.
Leipzig,  Walter  Wigand's  Buchdruckerei.
            
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