VI. Der Kapitalismus und die Passivität der Landwirthschaft. 221
wendig gewesen sei, um einer neuen Wirthschaftsepoche als Wegweiser
zu dienen. So z. B. schreibt von Mangold!):
„Die Aufgabe des Staates kann nur darin bestehen, insofern von einer
Aufhebung der Wuchergesetze wirklich eine Erhöhung des hypothekarischen Zinsfußes ¬
zu befürchten ist, alle Hindernisse zu beseitigen, welche etwa
noch Darleihen auf Hypothek für die Kapitalisten in der einen oder anderen
Hinsicht weniger annehmbar machen. Den Gläubigern durch Sicherstellung
ihrer Rechte, leichte Uebertragbarkeit der Forderungen, Schutz gegen unvorhergesehene ¬
Kündigungen (!) die größtmöglichsten Vortheile darzubieten ¬
und damit das Angebot von Kapitalien zu hypothekarischer -
Belegung möglichst groß zu erhalten, das ist der einzig
(sic!) sichere Weg, um über die Schwierigkeiten hinwegzuhelfen."
Ich bezweifele, daß der die volkswirthschaftlichen Erscheinungen
sonst so fein analysirende National-Oekonom, wenn er noch lebte, heute
dasselbe schreiben würde, nachdem die „Freiheit und Leichtigkeit des
Kredits“ uns nicht zum Segen, sondern zum Fluche gereichte und zwar
gerade auf dem Gebiete des hypothekarischen Kredits. Dabei aber noch
gar einen Schutz für den Gläubiger gegen „unvorhergesehene Kündigung
oder gar zur größeren Mobilisirung dieses Kredits „Mittel und Institute
zu verlangen, um die errichteten Schuldverschreibungen wie ein Papier
au porteur verhandeln zu können: das sind Irrthümer, welche durch
die Gesetzgebung zwar nicht direkt hervorgerufen, aber von ihrem Geiste
dergestalt unterstützt werden, daß sie mit einem gewissen Schein von
Berechtigung sich in das öffentliche Leben hineinwagen dürfen.
Erwägen wir nun weiter, wie selten dem Hypotheken-Darlehen der
Charakter eines Produktiv=Kredits inne wohnt, wie häufig sogar Darlehen ¬
zu Bauten*2) gegeben werden, die mit der Wirthschaft im größten
Mißverhältnisse stehen und nur zur Kreirung weiterer Schulden führen
müssen, so ist unschwer zu erkennen, daß wir der eigentlichen Basis des
Vertrauens im Grunde genommen gar keine Aufmerksamkeit schenken.
Diese Basis besteht aber doch nur darin, daß der Kapitalsuchende mit
den wirthschaftlichen Eigenschaften seiner Person den wirthschaftlich richtigen ¬
Gebrauch des dargeliehenen Geldes verbürgt, und ist dies richtig:
wer möchte dann noch bezweifeln, daß von einem landwirthschaftlichen ¬
Kredit nicht dort die Rede sein kann, wo sich eine Grundschuld
1) Grundriß der Volkswirthschaft. (Stuttgart 1871.) S. 60—71. Vergl.
auch dessen Artikel „Kredit" im Bluntschli=Brater'schen Staatswörterbuch.
2) Vergl. Schraut, die Organisation des Kredits (Leipzig 1883). S. 2.