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Die sociale Frage und der litterarische Rechtsschutz.
Neuigkeiten hat mit beschränkter Ausnahme einstweilen
zu gemessene oder zu zweifelhafte Gewinnsaussichten, um
nachdrucksfreudig stimmen zu können.
Wenn nun trotzdem ein Land wie Deutschland sich
seit fünfzig Jahren wie kein anderes mit der Vervollkommnung ¬
seiner Nachdrucksgesetzgebung abmüht und die
Wirkung dieser gesetzlichen Fürsorge so wenig die erwartete ¬
ist, daß die Klagen über Mangel an Schutz nicht
aufhören und sich schriftstellerische Vereinigungen bilden,
deren Organe in der Erstrebung eines vollkommeneren
Schutzes der Form nach sogar immer unverbindlicher werden, ¬
so hat dies neben dem geschichtlichen Gange des
ehemals so zersplitterten Gesetzgebungswerkes noch eine
andere wichtige Ursache.
Deutschland hat von allen Ländern das entwickeltste
buchhändlerische und schriftstellerische Erwerbsleben.
Schon vor zwei Jahrzehnten geschah der Ausspruch, daß
der Antagonismus zwischen Kapital und Arbeit, welcher
das gesamte Erwerbsgebiet in allen seinen Verzweigungen
durchdringe, im Reich der litterarischen Produktion sicherlich ¬
nicht seine bedeutungsloseste Stätte habe. Seitdem
aber hat der litterarische Erwerb bei uns wie in keiner
anderen Periode um sich gegriffen, und ein Zeichen der
Zeit ist, daß sich der Frauenanteil dabei stetig mehrt.
Kürschners deutscher Litteraturkalender zählte für
1887 die Adressen von 12000 deutschen Schriftstellern
und Schriftstellerinnen auf, eine Zahl, die sich durch Nach1) ¬
Unsere Zeit. II. Jahrg. Leipzig, 1866. „Die Frage
des litterarischen Eigentums. S. 801.