226 10. Die Stempelung des Verlagsrechts zum Autorrecht.
Honorars von 100000, 200000 oder 500000 fr. auf
ein Zehntel wettmacht.1
Diese französischen Schriftsteller- und Buchhändlerreklamen ¬
haben in anderen Ländern vielfach die Köpfe
verwirrt, obwohl man sich, schon ehe Proudhon u. a. Aufklärung ¬
darüber gaben, sagen konnte, daß es ein seltsamer
Zug am Franzosentum sei, Dinge, die sonst jedermann
gern für sich behält, an die große Glocke zu hängen. Auf
Grund jener Reklamen stellten die englischen Autoren in
den vierziger Jahren bittere Betrachtungen über das
glänzende Los des französischen Schriftstellers gegen das
eigne an; sie leiteten eine Untersuchung ein, um der auffälligen ¬
Gunst der französischen Verhältnisse auf den Grund
zu kommen, über das Ergebnis hat aber unseres Wissens
nichts weiter verlautet, wahrscheinlich weil sich die Engländer, ¬
als sie der bevorzugten Stellung des französischen
Schriftstellers auf den Grund gekommen waren, als die
Gehänselten betrachteten. In Deutschland fielen jene Reklamen ¬
auf so fruchtbaren Boden, daß sie bis zu den letzten
Schriften Victor Hugos in unseren Zeitungen und Zeitschriften ¬
gläubig wiedergegeben wurden. War dies geschehen, ¬
so meldete sich —- einen Fall wenigstens haben
wir in der Praxis miterlebt —- der Agent Hugos, um
das Übersetzungsrecht im deutschen Buchhandel auszubieten, ¬
fand jedoch immer weniger Verständnis für den
großen Dichter.
1) Proudhon, P.-J., Les majorats littéraires. Bruxelles, ¬
1862. p. 108—9.