Von demselben Verfasser sind in unserm Verlage schon früher erschienen:
Das kirchliche Vermögensrecht und die Vermögensverwaltung in den
katholischen Kirchengemeinden der gesamten preußischen Monarchie. ¬
Von Friedr. v. Schilgen, Oberlandesgerichtsrat
in Hamm. Erster Band: Die Rheinprovinz im Geltungsbereiche ¬
des bürgerlichen Gesetzbuches Napoleons. Zweite, völlig
umgearbeitete Aufl. VIII u. 304 S. 8°. Preis M. 3,20.
„. . Wir halten es daher für eine große Wohlthat, welche der Herr Verfasser
den einzelnen bei Verwaltung des Kirchenguts Beteiligten, besonders dem Geistlichen, ¬
dadurch erweist, daß er in so gründlicher und übersichtlicher Weise alles
zusammenstellt, was in dieser Beziehung der Staatskodex verfügt und aufrecht
erhalten hat. Wie oft kann der Pfarrer in Schwierigkeiten kommen, wenn er
wissen muß, wie weit er für sich und die ihm anvertraute Kirche ein klagbares
Recht hat, wie und wann er mit dem weltlichen Gericht in Konflikt zu kommen
Gefahr läuft! Gegenwärtiges Werk ist ihm ein zuverlässiger Berater und ein
geeignetes Nachschlagebuch in zweifelhaften Fällen. Hoffentlich werden die rückständigen ¬
Bände auch bald erscheinen."
(Stimmen aus Maria-Laach.)
„... Das ganze Werk zerfällt in drei Bände, von denen der jetzt vorliegende ¬
erste das rheinisch-französische Recht behandelt, und zwar im ersten Teile
das materielle noch geltende kirchliche Vermögensrecht, im zweiten die Bestimmungen ¬
betr. die kirchliche Vermögensverwaltung, im dritten die ergangenen
Geschäfts=Anweisungen, mehrere in die Vermögensverwaltung einschlagende Gesetze ¬
und Formulare zum Gebrauch der Kirchenvorstände. Die zweite Auflage
der das gemeine und das Preußische Allgemeine Landrecht enthaltenden Bände
wird in kurzer Zeit erfolgen. Bei Abfassung des Werkes hat der Verfasser
zunächst bezweckt, den mit der Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden ¬
betrauten Kirchenvorständen und Gemeindevertretungen eine möglichst
vollständige und übersichtliche Darstellung aller für die Vermögensverwaltung
maßgebenden Grundsätze zu geben. Dann ist das Werk aber auch darauf berechnet, ¬
den bei der Vermögensverwaltung thatsächlich noch immer hervorragend
beteiligten Geistlichen sowie den Juristen und Verwaltungs-Beamten ein handliches ¬
Nachschlagebuch zu liefern. Beide Absichten sind bestens erreicht. Das
v. Schilgensche Werk läßt an Vollständigkeit, Gründlichkeit und Zuverlässigkeit
kaum etwas zu wünschen übrig.
(Kölnische Volkszeitung Nr. 170, Jahrg. 1891.)
Zweiter Band: Der Geltungsbereich des gemeinen deutschen
Rechts. 2. Auflage. VIII und 324 S. Preis M. 3,20.
„Der Herr Verfasser bietet in dem vorliegenden zweiten Bande für den
Geltungsbereich des gemeinen deutschen Rechts (Hannover mit Ausschluß von
Östfriesland, Lingen und Eichsfeld, Hessen=Nassau, Schleswig=Holstein, Reg.Bezirk ¬
Stralsund, Hohenzollernsche Lande und den Bezirk des früheren Justizsenats ¬
zu Ehrenbreitstein) eine in jeder Hinsicht höchst anerkennenswerte Darstellung ¬
des katholisch-kirchlichen Vermögensrechts und der seine Verwaltung betreffenden ¬
Vorschriften. Mit großem Geschick und gewissenhafter Gründlichkeit
hat der Herr Verf. die gemeinrechtlichen und partikularrechtlichen Bestimmungen
in ihrem systematischen Zusammenhange dargestellt und dabei die Litteratur in
dem Zwecke des Buchs entsprechenden Umfange berücksichtigt. Von besonderem
Interesse und Werte sind die eingehenden Erörterungen der Frage, wer nach
heutigem Rechte (seit Art. 15 der preuß. Verfassungsurkunde) der Träger des
Eigentumsrechts am katholischen Vermögen sei (S. 6 ff.).
(Jurist. Litteraturblatt, Nr. 5.)
Paderborn.
Bonifarius-Drückerei.