Volltext : Hillebrand, Julius Hubert: Lehrbuch der deutschen Staats- und Rechtsgeschichte mit Ausschluß der Geschichte der Privatrechtsinstitute

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der  Interessen  des  deutschen  Seehandels  ging  dann  allmälig  aus
der  Hand  jener  Genossenschaften  in  die  der  heimischen  Magistrate
über  *1).  Vollendet  wurde  die  Hansa  aber  freilich  erst  durch  städtische ¬
  Bündnisse,  welche  sich  auf  den  in  Rede  stehenden  Zweck  bezogen ¬
  *2).  Diese  Vereinigungen  erstreckten  sich  vorzugsweise  auf
niederdeutsche  Orte,  indessen  nicht  blos  auf  solche,  die  an  der  See
lagen.  Vorbereitet  wurden  dergleichen  Verbindungen  schon  durch
das  Bündniß  zwischen  Hamburg  und  Lübeck  aus  dem  J.  1244  für
Beförderung  des  Handels  der  beiden  Städte  und  insbesondere  für
Sicherstellung  der  Straßen  zu  Land  und  Wasser  vom  Ausfluß  der
Elbe  bis  zur  Travemündung13).  Ein  Decennium  später  (1252)
handelten  beider  Städte  Gesandte  mit  den  Grafen  von  Flandern
und  andern  dortigen  Herrn  im  Auftrage  der  Kaufleute  des  römischen
Reichs,  welche  Gothland  besuchen,  über  den  Zoll  von  Damm  und
Im  J.  1255  schlossen  Lübeck  und  Hamburg  ein
Brügge
Schutzbündniß  auf  drei  Jahre.  Eine  Vereinigung,  die  sich  bald
erweiterte,  indem  sie  auf  Wismar,  Rostock,  Stralsund,  Greifswalde
und  Stettin  ausgedehnt  und  durch  Verbindung  mit  westphälischen
So  ward  in  dieser
Städten  zu  einem  Landfrieden  wurde  15
Zeit  die  große  deutsche  Hansa  vorbereitet.  Ein  bestimmter  Anfangspunkt ¬
  derselben  läßt  sich  übrigens  nicht  angeben  16)
Nach  Wilhelm's  Tode  boten  die  einflußreichsten  Fürsten  die
libero  recedant.“  (Vgl.  Sartorius  Bd.  II.  S.  9).  Ebenso  wird  das
Wort  in  einer  Urkunde  des  Erzbischofs  Siegfried  von  Bremen  aus  dem
J.  1188  gebraucht,  welche  bei  Sartorius  Bd.  II.  S.  8  steht.  Analog
hängt  ja  auch  Gilde  mit  gelten  (angels.  geldan,  gyldan),  zahlen,  erstatten
zusammen.  Siehe  Wilda  a.  a.  O.  S.  9.  Etymologisch  dürfte  aber  das
Wort  Hansa,  das  sich  im  Altdeutschen  nirgends  unterbringen  läßt,  dem  Slavischen ¬
  zuzuweisen  sein.
11)  Vgl.  Wilda  a.  a.  O.  S.  265.
12)  Lappenberg  a.  a.  O.  pg.  XII.  Sartorius  a.  a.  O.  S.  19.
Wurm  in  den  Verhandlungen  der  Germanisten  zu  Lübeck  S.  4  f.
13)  Näheres  bei  Sartorius  a.  a.  O.  Bd.  I.  S.  20  f.  Eichhorn  a.
a.  O.  Barthold  a.  a.  O.  S.  204  f.
14)  Vgl.  Barthold  a.  a.  O.  S.  223  f.  Siehe  die  bezüglichen  Urkunden ¬
  bei  Sartorius  Bd.  II.  S.  54  f.
13)  Siehe  Sartorius  a.  a.  O.  Bd.  I.  S.  22  f.  Eichhorn  a.  a.  OBarthold ¬
  a.  a.  O.  S.  227.  Klüpfel  a.  a.  O.  S.  55  f.  K.  v.  Schlözer
a.  a.  O.  S.  33  f.
16)  Vgl.  Lappenberg  a.  a.  O.  S.  XXVI.
            
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