Zweiter Teil.
Der Personalkredit.
1. Kapitel.
Die genossenschaftlichen Kreditvereine (Raiffeisen - Schultze
Delitzsch) als Abhilfe gegen das Wuchertum auf dem Lande.
Ist es im Wesen des Realkredits gelegen, die Kapitalaus
leihungen durch Bestellung eines Pfandobjektes — Hausbesitz,
Liegenschaften — rechtlich zu sichern, so ist die andere Art
der Kreditgewährung, der Personalkredit, diejenige, welche
sich neben Berücksichtigung der Vermögenslage des Kredit
empfängers auf das Vertrauen in dessen Persönlichkeit, mora
lische und geschäftliche Thätigkeit stützt. Für die Landwirt
schaft sind beide Kreditarten insofern von gleich hoher Bedeutung
als sie in ihrer gegenseitigen Ergänzung aufeinander einwirken.
wobei die Grössenverhältnisse der Betriebe —
Klein-, Mittel
Grolsgrundbesitz — massgebend sind, ob dem Real-, ob dem
Personalkredit der Vorzug gegeben werden muss.
Wenn wir davon absehen, in welchem Umfang der Personal
kredit von der ländlichen Bevölkerung durch Eröffnung des
Kontokorrentverkehrs bei Bankinstituten beansprucht wird, so
sind es vor allem die auf Selbsthilfe beruhenden, genossenschaft
lichen Vereinigungen nach Raiffeisen und Schultze-Delitzsch,
welche sich in unseren Tagen zu einer ungeahnten Blüte und
Ausdehnung entfaltet haben und dies um so mehr in Gegenden
und Ländern, wo der eigentliche Grofsgrundbesitz nur schwach