Full text: Klee, Friedrich: ¬Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen rechtskräftige Urtheile nach bayerischem Proceßrechte

21 
2) Neuen Beweismitteln, 
3) Neuen Rechtssätzen. 
I. Die Zulässigkeit neuer Thatsachen als Nova bei der Re 
stitution unterliegt keinem Zweifel. Sie ist klar in den Worten des 
Gem. Besch. v. 1669 (vgl. Riedesel a. a. O. S. 102. 159) 
„einzig und allein die in Facto emergirenden neuen dienlich und er 
hebenden Umständen wie auch in der bayerischen Gerichtsordnung 
Cap. XVI. §. 1 Nr. 2 „aus solchen novis, welche die Hauptsache 
selbst in facto merklich alteriren" und in der Anm, lit. c. „die Nova 
müssen in facto bestehenn ausgesprochen. v. Bayer, bayer. Civil 
proz. über die Rechtsmittel S. 129. 
Bei der Nachbringung neuer Thatsachen auf dem Wege der Re 
stitution ist es unumgänglich nothwendig, die Identität des Rechts 
streites zu wahren; die Nova dürfen nicht die Grundlage eines von 
dem bisherigen wesentlich verschiedenen Prozesses enthalten. Vgl. v. 
Bayer, Vortr. über gem. Proz. S. 1102. Gönner Handb. Bd. 
III. Abh. 66 §. 13. 
Es können also z. B. Thatsachen, welche eine verbesserte Ge 
schichtserzählung einer wegen unrichtiger Geschichtserzählung abge 
wiesenen Klage enthalten, durch die Restitution nachgebracht werden. 
Bl. f. R. A. Bd. III. S. 121. 
Nova hingegen, welche eine neue Klage oder Wiederklage begrün 
den, müssen in dieser Form geltend gemacht werden, einmal um 
die Identität des Prozesses zu wahren, dann aus dem einfachen 
Grunde, weil das außerordentliche Rechtsmittel nicht Platz greift, 
so lange noch auf ordentlichem Wege, durch eine neue Klage oder 
Wiederklage, Abhülfe gewährt werden kann. Seuffert Comm. Bd. 
IV. S. 182 Note 10. 
Z. B. Eine Ehefrau klagt auf Scheidung wegen Ehebruchs; 
ihre Klage wird rechtskräftig abgewiesen. Nach erfolgter Abweisung 
wird sie von ihrem Ehegatten mißhandelt. Die Anzeige dieser Miß 
handlungen ist zwar auch ein Novum, hier ist jedoch keine Restitution 
ex novis möglich, sondern nur eine neue Klage. Das Novum bildet 
einen neuen Klagegrund: vorher wurde auf Ehescheidung wegen Ehebruchs
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer