Full text: Gesetz über Pfand- und Vorzugs-Rechte

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bühren als den wesentlichsten Bestandtheil ihrer Besoldungen 
angewiesen sind, beschließt und verordnet, was folgt: 
§. 1. 
Die Regierung hat rücksichtlich der Entschädigung der 
Gemeindrathsschreiber für den denselben durch die Herab 
setzung der bisherigen Zinsfertigungs-Gebühren entstehenden 
Ausfall, innerhalb Jahresfrist einen Gesetzesvorschlag zu 
bringen. 
§. 2. 
So lange diese Bestimmung nicht erfolgt ist, haben die 
Gemeinden den Schreibern jenen Ausfall zu vergüten. 
Schaffhausen, den 16. Juni 1847. 
Der Präsident des Großen Rathes, 
I. C. Harder. 
Der Staatsschreiber, 
Sekretär des Großen Rathes 
D. Peyer im Hof.
	        
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