Full text: Wenckstern, Adolph von: Arbeitsvertragsgesetzgebung

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in der Form, daß man die Rechtsfähigkeit nicht allen Gewerkvereinen 
verleiht, Bedenken machen sollte, so gilt es hier die Rettung der Unab 
hängigkeit der deutschen Unternehmer, der deutschen Arbeiter, im letzten 
Sinne des deutschen Reiches von der sozialdemokratischen Praxis. 
„Sollten hierdurch Schäden entstehen, so kann ihre Liquidation und 
Aufbesserung stattfinden, nachdem die deutsche Arbeiterschaft der sozial 
demokratischen Agitation entzogen sein wird. 
Ich bitte die Leser der „Kreuz=Zeitung“ um die Erlaubniß, einmal 
auf die Haltung der deutschen Presse gegen meine Ausführungen in der 
„Kreuz=Zeitung“ im Juli und Oktober über „positive Politik gegen die 
rothen Gewerkvereine“ kurz eingehen zu dürfen. 
Abgesehen von den „Preußischen Jahrbüchern" und der „Post' 
welche dem Inhalt meiner Ausführungen gerecht wurden, hat die ganze 
deutsche Presse, soweit sie Stellung nahm, ohne näher zuzusehen, 
aber durch die landläufige (Brentano'sche) Auffassung vorein 
genommen, auf die beiden ersten Abschnitte meines ersten Artikels vom 
20. Juli losgeschlagen, in denen ich für den Fall, daß keine gründliche 
Regelung des Koalitionsrechts und des Streiks einträte, in Aussicht 
stellte, daß der Staat mit Gewaltmitteln einzugreifen verpflichtet sein 
werde. Daß ich, abgesehen von diesen zwei Absätzen und gerade um 
das Eintreten dieser Nothwendigkeit zu verhindern, für eine Regelung 
des Koalitionsrechts und der Beziehungen zwischen Arbeit 
gebern und Arbeitnehmern eingetreten bin, die sogar in sehr 
weitgehendem Maße die Klasse der Arbeiter zu stärken im 
Stande sein würden, ist entweder verschwiegen oder, z. B. von Nau 
manns „Hilfe", in einer Form dargestellt worden, welche meinen Vorschlägen 
das Merkmal der Ungeheuerlichkeit, der Brutalität u. s. w. aufstempelte. 
Vielleicht wird der Umstand, daß Professor v. Lilienthal, der 
für die Streiks und für die Sozialdemokratie eintritt, den Charakter 
des Streiks in ganz unzweideutiger Form genau so präzisirt, wie ich es 
und der Umstand, daß Dr. Stenglein, so wie ich, die 
gethan habe  
Forderung nach einer Organisation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern 
und nach einer Organisation des Arbeitsnachweises auf gesetzlicher Basis 
aufstellt, den Anlaß dazu bieten, daß auch die radikale Presse ihre Stel 
lung zu diesen Fragen revidirt. 
Es bliebe bestehen — als außerhalb der Betrachtungen Herrn 
v. Lilienthals und Dr. Stengleins fallend — mein Vorschlag, die 
nichtsozialdemokratischen Gewerkvereine rechtlich zu bevorzugen. 
Das Verdammungsurtheil, welches gerade in Anknüpfung an diese 
Vorschläge Naumanns „Hilfe" fällt, schnellt federleicht in die Höhe gegen 
über den Imperativen, welche nach dieser Richtung hin mir z. B. auch 
das Vermächtniß des Fürsten Bismarck giebt. 
Um an einem ganz eklatanten Fall zu zeigen, wie durchaus noth¬
	        
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