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in der Form, daß man die Rechtsfähigkeit nicht allen Gewerkvereinen
verleiht, Bedenken machen sollte, so gilt es hier die Rettung der Unab
hängigkeit der deutschen Unternehmer, der deutschen Arbeiter, im letzten
Sinne des deutschen Reiches von der sozialdemokratischen Praxis.
„Sollten hierdurch Schäden entstehen, so kann ihre Liquidation und
Aufbesserung stattfinden, nachdem die deutsche Arbeiterschaft der sozial
demokratischen Agitation entzogen sein wird.
Ich bitte die Leser der „Kreuz=Zeitung“ um die Erlaubniß, einmal
auf die Haltung der deutschen Presse gegen meine Ausführungen in der
„Kreuz=Zeitung“ im Juli und Oktober über „positive Politik gegen die
rothen Gewerkvereine“ kurz eingehen zu dürfen.
Abgesehen von den „Preußischen Jahrbüchern" und der „Post'
welche dem Inhalt meiner Ausführungen gerecht wurden, hat die ganze
deutsche Presse, soweit sie Stellung nahm, ohne näher zuzusehen,
aber durch die landläufige (Brentano'sche) Auffassung vorein
genommen, auf die beiden ersten Abschnitte meines ersten Artikels vom
20. Juli losgeschlagen, in denen ich für den Fall, daß keine gründliche
Regelung des Koalitionsrechts und des Streiks einträte, in Aussicht
stellte, daß der Staat mit Gewaltmitteln einzugreifen verpflichtet sein
werde. Daß ich, abgesehen von diesen zwei Absätzen und gerade um
das Eintreten dieser Nothwendigkeit zu verhindern, für eine Regelung
des Koalitionsrechts und der Beziehungen zwischen Arbeit
gebern und Arbeitnehmern eingetreten bin, die sogar in sehr
weitgehendem Maße die Klasse der Arbeiter zu stärken im
Stande sein würden, ist entweder verschwiegen oder, z. B. von Nau
manns „Hilfe", in einer Form dargestellt worden, welche meinen Vorschlägen
das Merkmal der Ungeheuerlichkeit, der Brutalität u. s. w. aufstempelte.
Vielleicht wird der Umstand, daß Professor v. Lilienthal, der
für die Streiks und für die Sozialdemokratie eintritt, den Charakter
des Streiks in ganz unzweideutiger Form genau so präzisirt, wie ich es
und der Umstand, daß Dr. Stenglein, so wie ich, die
gethan habe
Forderung nach einer Organisation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
und nach einer Organisation des Arbeitsnachweises auf gesetzlicher Basis
aufstellt, den Anlaß dazu bieten, daß auch die radikale Presse ihre Stel
lung zu diesen Fragen revidirt.
Es bliebe bestehen — als außerhalb der Betrachtungen Herrn
v. Lilienthals und Dr. Stengleins fallend — mein Vorschlag, die
nichtsozialdemokratischen Gewerkvereine rechtlich zu bevorzugen.
Das Verdammungsurtheil, welches gerade in Anknüpfung an diese
Vorschläge Naumanns „Hilfe" fällt, schnellt federleicht in die Höhe gegen
über den Imperativen, welche nach dieser Richtung hin mir z. B. auch
das Vermächtniß des Fürsten Bismarck giebt.
Um an einem ganz eklatanten Fall zu zeigen, wie durchaus noth¬