Full text: Blechschmidt, Friedrich Chr.: Ideen zur Verbesserung der Stellung des Advocatenstandes im Königreiche Sachsen

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mit die Pfeiler des Staats ruhen, oder einer berühmten 
Familie, worinnen ein solcher Auswuchs am Stamme ent 
steht, ein Verbrechen einzelner Mitglieder zur Last legen? 
Quis enim generosum dixerit hunc, 
Indignus genere et praeclaro nomine 
tantum insignis. 
Juvenal. Sat. 8. 
Diese Apologie diene zur Warnung, zu keiner vorgefaßten 
Meinung wider die Würde der Anwaltschaft sich hinreißen zu 
lassen und keinen Fehlschluß von wenigen oft ohne strenge 
Zucht nicht zu verbessernden Subjecten auf alle zu machen, 
auch Gerichtsverwaltern anzurathen, gegen die bei ihren 
Gerichten zu thun hab: 
Sachwalter höflich zu seyn."  
Zuletzt noch eine gewichtige vaterländische Stimme! 
Kind, „Ueber die Bildung juristischer Staatsdiener und 
besonders der Räthe in den Justiz=Collegien. Leipzig, 1818. 
sagt S. 22.: „Je unentbehrlicher die Advocaten bei einer 
guten Rechtspflege sind, desto mehr sollten sie billig auch 
zu einer weit höheren Ehre und zu einem weit größeren 
Ansehen als sie heutiges Tags in mehreren Staaten haben, 
erhoben und von Seiten des Staats eine solche Anordnung 
getroffen werden, die, wie z. B. in England und Frank 
reich, zur Veredlung des dem Staate so nützlichen Advo 
catenstandes abzweckt. 
(Er citirt hierbei in Note 14. Möser's patriot. Phan 
tasien, Th. I. n. 50. und die Abhandlung: „Ueber die Ver 
edlung des Advocatenstandes in Frankreich, von Hugo," 
in der Berl. Monatsschrift 1789. St. 5. Mai, S. 497. flag. 
Er will die Advocaten S. 16. als Staatsdiener im weit 
läuftigen Sinne betrachtet wissen, und daß auch er die 
Praxis für die beste Pflanzschule für Staatsämter hält, 
beweist die Ueberschrift von §. XIV. S. 96. „Von der 
Advocatur, als der zweckmäßigsten Vorbereitung zu dem 
Amte eines Raths in den Justiz-Collegien." 
Druck von Bernh. Tauchnitz jun.
	        
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