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Stadtbaselische Obligation eines Schuldners, der
56.
verehelicht ist und sich sammt seiner Frau verschrieben ¬
hat.
Wir, die unterzeichneten Ehegenossen, N. N. und N. N., allhier zu Basel,
die Frau, ordnungsmäßig verbeiständet, bekennen hiemit Eines für das Anich, ¬
dere und jedes für das Ganze haftend, daß wir an A. N. für baar dargeliehenes
Geld aufrecht und redlich schuldig geworden sind die Summe von .... Schweizerfranken. ¬
Diese Summe versprechen wir, die solidarischen Schuldner, Ehegenossen,
alljährlich auf den .... und zwar zum ersten Mal im Jahr 18.. mit ....
vom Hundert, oder .... richtig zu verzinsen, das Kapital selbst aber nach einer
zuvor geschehenen dreimonatlichen Abkündung, welche jederzeit beiden Theilen
freistehen soll, baar und sammethaft wieder zurück zu bezahlen.
Bei spezialer Ansetzung und Verpfändung nachbeschriebener Liegenschaft ¬
als .... Hypothek, dergestalt, daß jeder rechtmäßige Inhaber dieser
Obligation sich erforderlichenfalls darob nach gesetzlicher Ordnung für Kapital,
Zins und Kosten erholen mag, den Regreß gegen uns, die Schuldner, für etwaigen =
Mindererlös vorbehalten.
Und zwar besteht das Unterpfand in: (Hier wird die Liegenschaft mit den
Zugehörde und Gerechtigkeit.
Anstößen speziell bezeichnet.) Mit Inbegriff aller
Auf dieser Liegenschaft, welche unser wahres Eigenthum ist, geht an Verhaftungen =
gegenwärtiger Obligation im Rechten vor:
(Hier werden die Vorstände genau bezeichnet.)
Ohne Gefährde.
Urkundlich dessen ist diese Obligation von uns, den solidarischen Schuldnern,
Ehegenossen, der Frau erbetenem Beistande und dem requirirten Notarius unter
Beisetzung seines Jnsiegels unterschrieben worden, nachdem ich, Frau, über die
Beschaffenheit und Gefahr einer Mitverpflichtung die deutliche Belehrung erhalten, ¬
daß nach hiesigen Gesetzen die Frau für Schulden ihres Mannes, wofür
sie nicht unterschrieben ist, auch nicht hafte, vielmehr in dessen Unglücksfalle für
ihr Weibergut ein Vorrecht vor andern Kreditoren anzusprechen hat, welches
der Mann ohne ihre Zustimmung durch keine Verpfändung einer Liegenschaft
gefährden dürfe; daß ich aber durch meine dießmalige Unterschrift in obige Verpfändung ¬
einwillige, mit meinem Weibergutsvorrecht gegenwärtiger Obligation
weiche und überhaupt für deren Betrag an Kapital, Zinsen und Kosten mit
meinem jeweiligen Vermögen als wahre Schuldnerin des Ganzen mich verhafte.
Geschehen in Basel am ..ten .... achtzehnhundert fünf und vierzig.
Als Schuldner N. N.
Als Schuldnerin N. N.
Als erbetener Beistand N. N.
Litt. .... Fol. .... und empfangen
Eingeschrieben ins Hypothekenbuch
.... Franken .... Batzen. Bescheint
Der Verwalter:
Basel den.... 18..
N. N.
(Auf der Rückseite des Jnstrumentes wie bei vorangehenden Formularen.)