Nachträge
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Philippus Arnold. Wirceburgi. 1788. 48 Seiten in
Quart.
Der Herr Verf. hat die Materie von der Absolution
Svon der Jnstanz im Inquisitionsprocesse nach
ihren Umfange abgehandelt, und darunter besonders den
Nutzen derselben gezeigt, und gegen die Einwürfe einiger
Schriftsteller vertheidiget; die Eintheilung in die ausdrückliche, -
welche mittelst eines Urthels, und in die
stillschweigende, die durch Entlassung ohne Urthel geschiehet, -
aus einander gesetzt; die Erfordernisse und Faͤlle
in welchen und unter denen sie statt findet, bestimmt.
Er behauptet auch, ein loßsprechendes Urthel sey im
Zweifel eher für eine bloße Entbindung von der Instanz,
als für ein endliches Erkenntniß anzunehmen.
S. Wirzburg. gel. Anz. 1788. 14 St. S. 329.
DCCIX.
Dissertatio iuris ecclesiastici de eo, quod circa aedificia eeclesiarum, -
praecipue in dioecesi Coloniensi specialiter
obtinet, quam pro consequenda doctorali iurium laurea
— submittit Columbanus Westhover, Ord. S. Augustini
intra Coloniam SS. canonum Lector Bonnae. 1788.
24 Seiten nebst 18 Seiten Beylagen und Theses, auch
einer Kupfertafel, in Quart.
In der ersten Abtheilung handelt der Verf. das gemeine -
Kirchenrecht (oder vielmehr eine chronologische -
Geschichte desselben) vom Kirchenbaue ab, und in
der zweyten traͤgt er die besondern Coͤllnischen Verordnungen -
wegen der zu Erbauung und Unterhaltung der
Kirchen nöthigen Kosten vor.
S. Klübers kl. jurist. Bibl. 14 St. S. 241.
DCCX.
Max-Planck-Institut für