Full text: Beyträge zur Erläuterung rechtlicher Gegenstände (2)

der Patrimonial=Gerichtbarkeit. 69 
Verhoffen von einem Herrn des Hofes hierun 
ter einige Hinderung finden, so hat er solches 
den uͤbrigen Mitgerichtsherren so fort anzuzei 
gen, und diesen sodann die ferneren Maßregeln 
zu üͤberlassen. 
§. 35. 
4) Concurrenz bey den Rüge=Gerichten in ei 
nigen Dörfern eines benachbarten Landes. 
Da wir auch ferner in den unter ** 
scher 
Landeshoheit stehenden Dörfern G. H. J. K. 
mit des Herrn *** Hochfürstlichen Durchlaucht 
und den Freyherrn von***die Concurrenz 
bey Haltung der Gogravial=Gerichte bis 
jetzt unverrückt hergebracht haben: so muß unser 
Gesammt-Beamter uͤber die fernere Ausuͤbung 
und Behauptung dieses uns zustehenden Rechts 
mit bestem Fleiße halten; und die daher etwa 
eingehenden Strafgelder mit den als Belegen 
beyzubringenden gerichtlichen Ruͤgeprotocoll in 
unseren gerichtsherrschaftlichen Rechnungen je 
derzeit zur Einnahme bringen. S. unten §. 38. 
§. 36. 
5) Concurrenz bey dem Synoͤdel oder Send 
gerichten in den herrschaftlichen Doͤrfern. 
Nicht weniger hat auch unser zeitiger Ge 
sammt Beamter in den herrschaftlichen Dö= | | 
sern dem Synodel oder sogenannten Send 
Auf demselben hat 
gerichten beyzuwohnen. 
er 
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