—
2
ben eine solche Verwirrung, daß man dem neuen Landesfürsten ¬
nicht einmal den Bestand der Einnahmen sogleich
vorlegen konnte, die Kassen nicht nur entleert, das Gleichgewicht =
zwischen Einnahme und Ausgabe gestört und das
Land durch den Krieg erschöpft, sondern eben zur Fortsetzung =
desselben die dringendsten Anforderungen ohne zureichende =
Mittel.
Die sämmtlichen Einnahmen aus den sogenannten
oberen Ländern nahm man (nach der Beylage Nro. LXXV.)
für das Jahr 1799 auf 5,096,414 fl. 26 ½ kr. an; darunter =
waren jedoch 1,079,690 fl. 38½ kr. an vorgeschlagenen =
ausserordentlichen Beyträgen. Dagegen ¬
waren die sämmtlichen Bedürfniße für dasselbe Jahr
nach Abzug von 600,000 fl. für Ersparungen, welche bey
der Kriegsökonomie vorgeschlagen, aber in jener Kriegszeit =
schwerlich auszuführen waren, auf 10,475,832 fl.
44 kr. angeschlagen, und daher ergab sich ein Ausfall
von 4,779,418 fl. 17 ½ kr., viele Rückstände und Schulden =
nicht gerechnet.
Die Landschaft des Herzogthums Bayern, welche
seit dem letzten Landtage ungefähr 100 Millionen Schulden =
auf sich genommen hatte, hatte noch 20 Millionen
auf sich liegen; die Anstalt zur Tilgung derselben, (das
Schuldenabledigungswerk) von landesfürstlichen und landschaftlichen =
Commissarien gemeinschaftlich geleitet, war
für den ordentlichen Lauf der Dinge mit hinlänglichen
Fonds versehen, aber augenblicklich gesperrt.
Ausserdem betrugen die übrigen Schulden für
Bayern, für die obere Pfalz und für Neuburg
8,482,032 fl. 7½ kr. und überdies lagen dem Monarchen
bedeutende Verbindlichkeiten aus früheren persönlichen
Verhältnissen, aus Rückständen an Besoldungen, Pensionen =
und Regiekosten in den rheinpfälzischen, zweybrückenischen, ¬
elsaßischen, böhmischen und Jülich= ¬
und Bergischen Besitzungen und Schulden, welche
auf den Domänen jenseits des Rheins hafteten, zur
den
Last, deren Entstehung, — obgleich sie erst durch
Pariser Staatsvertrag vom 28. Hornung 1810 mit den