Full text: Zirkler, Johann Heinrich: ¬Das Associationsrecht der Staatsbürger in den deutschen constitutionellen Staaten und die Lehre von dem Verbrechen unerlaubter Verbindungen und Versammlungen

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vatgeheimnisses auf das, was nur uns angeht, gehört, anta 
sten wollte. 
Die Markscheidung zwischen dem, was in dieser Hinsicht 
auf Seiten des Staats, als blos ad melius esse gehörig. 
Ehrenpflicht und dem, was als ad esse gehörig, Rechts 
pflicht ist, ist zwar in denselben Betrachtungen bereits ange 
deutet, ihre nähere Bestimmung ist aber nur möglich nach der 
Entwickelung der positivrechtlichen Bestimmungen jedes einzel 
nen Staats, so wie man überhaupt zugestehen muß, daß die 
Lehren des allgemeinen Staatsrechts etwas Relatives haben. 
dessen Wahrheit sich auf einen Normalstaat von dem gewöhn 
lichen Mittelschlage bezieht. In der Kindheit unserer Staaten, 
ehe sich noch die höchste Gewalt consolidirt hatte, wie dieses 
in den Feudalreichen des Mittelalters der Fall war, als die 
Huldigung noch mit der durch einen inneren Widerspruch, mit 
der höchsten Erhebung zugleich die höchste Demüthigung ver 
bindenden Formel der Arragonischen Cortes geleistet wurde, 
„wir, die wir einzeln so gut, wie ihr, und zusammengenom 
„men mächtiger sind, als ihr seyd, versprechen Eurer Regierung 
„Treue und Gehorsam, wenn ihr unsere Rechte und Freihei 
„ten beschützet, wo aber nicht, so habt ihr keinen von uns zu 
„gewarten, war freilich an kein Recht der Oberaufsicht zu 
denken und solche Regierungen mußten, zu unmächtig, um 
Schutz leisten zu können, neben einer unbeschränkten Autono 
mie, auch ein insubordinirtes Associationsrecht zugestehen, weil 
jener Zustand überhaupt nur Privatrechte und kein Staats 
recht kannte. Aber was war auch die Frucht dieses anarchi 
schen Zustandes? — Daß die Großen und Mächtigen sich den 
selben trefflich zu nutze machten, und daß die bürgerliche Frei 
heit unterging, weil die Mittelclassen, als Hörige, unter irgend 
einem Schutzherrn unterkriegen mußten *). Würde es heut 
— 
*) Nichts reizt so sehr zur Satyre, als wenn man sieht, daß die Ver=
	        
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