Full text: Arndts von Arnesberg, Karl Ludwig: Lehrbuch der Pandekten

Vorwort. 
Man kann die Vortrefflichkeit z. B. der Pandekten von G. F. Puchta 
vollkommen anerkennen, wie ich gern bekenne, daß vorzüglich ihnen dieses 
Buch, wenn etwas Gutes an ihm ist, viel zu danken hat, und der 
Kundige wird es doch leicht erklärlich finden, wie sich ein Lehrer des 
Pandektenrechts, trotz wohlbegründeter Besorgniß, einen solchen Vor 
gänger nicht erreichen zu können, dennoch versucht finden kann, mit 
einem Buche gleicher Art hervorzutreten, und wäre es auch zumeist des 
halb, weil ihm einzelne Eigenthümlichkeiten des Systems unbequem sind. 
Ich bin indessen während der in einzelnen Abtheilungen fortschreitenden 
Ausarbeitung so glücklich gewesen, mehrfach durch freundliches Urtheil 
bewährter Männer ermuntert zu werden; auch ein Studirender fand sich 
nach Erscheinen der ersten Abtheilung bewogen, mir in anonymem Briefe 
aus Heidelberg Dank und Beifall auszudrücken, was ich als ein mir 
besonders erfreuliches Zeichen, daß ich kein ganz überflüssiges Werk 
unternommen, und zugleich zur Antwort auf die freundliche Zuschrift 
des mir unbekannten Jüngers der Rechtswissenschaft hier zu erwähnen 
mir nicht versagen kann. 
Die Vollendung des Buches hat wider mein Erwarten einen Zeit 
raum von mehr als zwei Jahren in Anspruch genommen, und die ganze 
dritte Abtheilung nebst einem Theil der zweiten habe ich, um nicht die 
der Verlagshandlung gegebene Zusage zu arg zu verletzen, unter schwerer 
häuslicher Sorge und Bedrängniß, zugleich von anderweitiger Berufs 
thätigkeit in Anspruch genommen, ausarbeiten müssen. Begreiflich hat 
dies manche Mängel, die sonst vielleicht vermieden wären, insbesondere 
wohl einige Ungleichmäßigkeit in der Behandlung der einzelnen Lehren 
ir Folge gehabt, um so mehr, als, nach einigem Stillstand in der Zeit 
der politischen Aufregung, seit 1850 wieder die civilistische Litteratur 
sehr ergiebige Bereicherung erhalten hat. So erschienen erst seitdem der 
erste Band von Savigny's Obligationenrecht, der erste Band der ver 
mehrten sechsten Auflage von Vangerow's Leitfaden, die sorgfältig revi 
dirte und vermehrte dritte Ausgabe von Seuffert's Pandektenrecht, Wind 
scheid's Lehre von der Voraussetzung, Buchka's L. v. d. Stellvertretung, 
Girtanner's Bürgschaft, u. a. Werke, deren Bekanntschaft früher gemacht
	        
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