Vorwort.
Man kann die Vortrefflichkeit z. B. der Pandekten von G. F. Puchta
vollkommen anerkennen, wie ich gern bekenne, daß vorzüglich ihnen dieses
Buch, wenn etwas Gutes an ihm ist, viel zu danken hat, und der
Kundige wird es doch leicht erklärlich finden, wie sich ein Lehrer des
Pandektenrechts, trotz wohlbegründeter Besorgniß, einen solchen Vor
gänger nicht erreichen zu können, dennoch versucht finden kann, mit
einem Buche gleicher Art hervorzutreten, und wäre es auch zumeist des
halb, weil ihm einzelne Eigenthümlichkeiten des Systems unbequem sind.
Ich bin indessen während der in einzelnen Abtheilungen fortschreitenden
Ausarbeitung so glücklich gewesen, mehrfach durch freundliches Urtheil
bewährter Männer ermuntert zu werden; auch ein Studirender fand sich
nach Erscheinen der ersten Abtheilung bewogen, mir in anonymem Briefe
aus Heidelberg Dank und Beifall auszudrücken, was ich als ein mir
besonders erfreuliches Zeichen, daß ich kein ganz überflüssiges Werk
unternommen, und zugleich zur Antwort auf die freundliche Zuschrift
des mir unbekannten Jüngers der Rechtswissenschaft hier zu erwähnen
mir nicht versagen kann.
Die Vollendung des Buches hat wider mein Erwarten einen Zeit
raum von mehr als zwei Jahren in Anspruch genommen, und die ganze
dritte Abtheilung nebst einem Theil der zweiten habe ich, um nicht die
der Verlagshandlung gegebene Zusage zu arg zu verletzen, unter schwerer
häuslicher Sorge und Bedrängniß, zugleich von anderweitiger Berufs
thätigkeit in Anspruch genommen, ausarbeiten müssen. Begreiflich hat
dies manche Mängel, die sonst vielleicht vermieden wären, insbesondere
wohl einige Ungleichmäßigkeit in der Behandlung der einzelnen Lehren
ir Folge gehabt, um so mehr, als, nach einigem Stillstand in der Zeit
der politischen Aufregung, seit 1850 wieder die civilistische Litteratur
sehr ergiebige Bereicherung erhalten hat. So erschienen erst seitdem der
erste Band von Savigny's Obligationenrecht, der erste Band der ver
mehrten sechsten Auflage von Vangerow's Leitfaden, die sorgfältig revi
dirte und vermehrte dritte Ausgabe von Seuffert's Pandektenrecht, Wind
scheid's Lehre von der Voraussetzung, Buchka's L. v. d. Stellvertretung,
Girtanner's Bürgschaft, u. a. Werke, deren Bekanntschaft früher gemacht