fullscreen : Welter, Anton Karl: ¬Das gutsherrlich-bäuerliche Rechtsverhältniß in besonderer Beziehung auf die vormaligen Eigenhörigen, Erbpächter und Hofhörigen im früheren Hochstifte Münster und auf bäuerliche Grundbesitzer in anderen Gegenden Westfalens

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Inhaltsverzeichniß.
2
.
"
Erstes  Bu
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—.—
Rechtsgeschichtliche  Einleitung.
Das  Rechtsverhältniß  der  vormaligen  Eigenhörigen,  Erbpächter
und  Hofhörigen  im  früheren  Hochstifte  Münster,  in  seinem
Ursprunge  und  seiner  Fortbildung  bis  zur  Regulirung  desselben
durch  die  neuere  Preußische  Gesetzgebung.
Erster  Theil.
Der  Rechtszustand  der  Eigenhörigen,  Erbpächter  und
Hofhörigen  während  der  Fürstlich-Münsterschen
Verfassung.
Erster  Abschnitt.
Von  den  Bestandtheilen  und  den  allgemeinen  Gesetzen  des
Hochstifts  Münster.
Seite
§.  1.  Eintheilung  in  Ämter;  geltende  Gesetze..
Zweiter  Abschnitt.
Von  der  Münsterschen  Gesetzgebung  über  die  bäuerlichen  Rechtsverhältnisse ¬
  insbesondere.
Erste  Abtheilung.
*0
über  die  Eigenhörigkeit  oder  Leibeigenschaft.
Begriff  der  Eigenhörigkeit  oder  Leibeigenschaft
§.  2.
*  *  .  .
Begriff  eines  eigenhörigen  Guts;  Kolonatrecht
§.  3.
§.  4.  Rechtliche  Vermuthung  wider  die  eigenhörige  Quali  tät  einer
Person  und  eines  Gutes.
*  **  *  *  *

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