Full text: Peyrer von Heimstätt, Carl: ¬Das oesterreichische Wasserrecht

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c) Das umzutauschende Exemplar kann gebunden oder geheftet, 
muß aber vollständig sein; nur der jeweilige Band gegen 
den jeweiligen Band kann in Umtausch angenommen werden, 
mithin nur 
z. B. Band II gebunden oder geheftet 
gegen Band II gebunden oder geheftet; 
ramponirte, beschriebene, anders gebundene, durch 
schossene, fleckige Bände werden in Amtausch gegen 
die neueste fehlerfreie Auflage zu dem sub a) Ein 
gangs bemerkten Preise anstandslos angenommen. 
d) Die früheren Auflagen sind im Voraus direkt an uns, 
oder irgend eine Buchhandlung franco einzusenden. Bei 
Umtausch einzelner Bände ist Kreuzbandsendung, bei Umtausch 
von sechs und mehr Bänden Postpacket, welches jetzt einem 
sehr billigen Porto=Tarife unterliegt, empfehlenswerth. 
Alle Buchhandlungen Oesterreich-Ungarns 
sind von uns in den Stand gesetzt, den Umtausch 
unter den sub a) b) c) d) mitgetheilten Bedingungen bis 
Ende 1879 zu vermitteln. Indem wir Besitzer älterer Auf 
lagen, gleichviel welchen Datums, der 
Manz'schen Taschen-Ausgabe der österreichischen 
Gesetze 
ersuchen, diese günstige Gelegenheit des Umtausches, 
welche wir bis Ende 1879 bestehen lassen, gefälligst zu benützen 
empfehlen wir uns mit Hochachtung 
Wien, Östern 1879. 
ergebenst 
die Manz'sche k. k. Hof-Verlags- & Universitäts 
Buchhandlung. 
+ 
1 
—4 
Druck von G. J. Manz in Regensburg.
	        
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