Volltext : System des heutigen römischen Rechts (3)

130  Buch  II.  Rechtsverhältnisse.  Kap.  III.  Entstehung  und  Untergang.
Interesse  der  Betheiligten  wenigstens  denkbar,  und  sie  gilt
und  wirkt  daher  stets  als  wahre  Bedingung  (d).
Für  diese  Art  der  Bedingungen,  die  ganz  auf  der  Freyheit ¬
  des  künftigen  Berechtigten  beruhen,  kommt  in  der  besondern ¬
  Anwendung  auf  Legate  der  Ausdruck  potestativae
vor,  so  daß  hiernach  alle  Bedingungen  in  dieser  Anwendung =
  eingetheilt  werden  in  casuales,  potestativae,  mixtae  (e).
Wichtig  ist  der  Begriff  solcher  Potestativbedingungen  bey
der  Erbeinsetzung  des  Suus  filius,  die  nur  unter  einer  reinen =
  Potestativbedingung  gültig  geschehen  kann  (f).  Dabey
wird  nun  die  nähere  Bestimmung  gegeben,  es  solle  die
Natur  der  Potestativbedingung  aus  den  besonderen  Umständen =
  jedes  einzelnen  Falles  beurtheilt  werden  (g).
(d)  Bey  Testamenten  liegt  das
(g)  L.4  §1  L.5  de  her.  inst.
Interesse  schon  darin,  daß  de
(28.  5.),  L.  28  de  cond.  inst.
Erbe  oder  Legatar  durch  Erfül(28.7.), =
  L.4  C.  de  inst.  et  subst.
lung  der  Bedingung  seinen  Ge(6. =
  25.).  —  Aus  diesen  Stellen
horsam  gegen  den  Willen  des  Teerhellt, =
  daß  auch  schon  die  ungestators =
  beweist.
wöhnliche  Schwierigkeit  und  Ge(e) ¬
  L.  un.  §7  C.  de  caducis
fährlichkeit  der  Erfüllung  der  Natoll. ¬
  (6.  51.).  In  anderen  Steltur ¬
  einer  Potestativbedingung  im
len  heißt  es  stets  conditio  quae
Wege  steht  (ganz  nach  der  in  L.137
est  in  potestate  ipsius.  Auch
§  2  de  V.  O.  45.  1  angewendeaußer ¬
  den  Rechtsquellen  scheint
ten  Ansicht),  so  daß  es  also  nur
das  Wort  potestativus  nur  in
darauf  ankommt,  ob  der  gute,
einer  einzigen  Stelle  bey  Tertulkräftige =
  Wille  eines  besonnenen
lian  vorzukommen.  —  Das  FranMenschen =
  die  Erfüllung  bewirken
zösische  Gesetzbuch  hat  diese  Terkonnte. =
  Ohnehin  ist  eigentlich  nur
minologie  auch,  giebt  ihr  aber
eine  negative  Bedingung  schlechteine =
  abweichende  Bedeutung.  Art.
hin  potestativ,  da  den  Entschlos1169-1171. =

senen  keine  menschliche  Gewalt
(f)  L.  4  pr.  de  her.  inst.  (28.
zum  Handeln  zwingen  kann.  Die
5.),  L.  4  C.  de  inst.  et  subst.
leichteste  positive  Handlung  dage(6. =
  25.).
gen  (3.  B.  si  Capitolium  ascen-
            
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