130 Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. III. Entstehung und Untergang.
Interesse der Betheiligten wenigstens denkbar, und sie gilt
und wirkt daher stets als wahre Bedingung (d).
Für diese Art der Bedingungen, die ganz auf der Freyheit ¬
des künftigen Berechtigten beruhen, kommt in der besondern ¬
Anwendung auf Legate der Ausdruck potestativae
vor, so daß hiernach alle Bedingungen in dieser Anwendung =
eingetheilt werden in casuales, potestativae, mixtae (e).
Wichtig ist der Begriff solcher Potestativbedingungen bey
der Erbeinsetzung des Suus filius, die nur unter einer reinen =
Potestativbedingung gültig geschehen kann (f). Dabey
wird nun die nähere Bestimmung gegeben, es solle die
Natur der Potestativbedingung aus den besonderen Umständen =
jedes einzelnen Falles beurtheilt werden (g).
(d) Bey Testamenten liegt das
(g) L.4 §1 L.5 de her. inst.
Interesse schon darin, daß de
(28. 5.), L. 28 de cond. inst.
Erbe oder Legatar durch Erfül(28.7.), =
L.4 C. de inst. et subst.
lung der Bedingung seinen Ge(6. =
25.). — Aus diesen Stellen
horsam gegen den Willen des Teerhellt, =
daß auch schon die ungestators =
beweist.
wöhnliche Schwierigkeit und Ge(e) ¬
L. un. §7 C. de caducis
fährlichkeit der Erfüllung der Natoll. ¬
(6. 51.). In anderen Steltur ¬
einer Potestativbedingung im
len heißt es stets conditio quae
Wege steht (ganz nach der in L.137
est in potestate ipsius. Auch
§ 2 de V. O. 45. 1 angewendeaußer ¬
den Rechtsquellen scheint
ten Ansicht), so daß es also nur
das Wort potestativus nur in
darauf ankommt, ob der gute,
einer einzigen Stelle bey Tertulkräftige =
Wille eines besonnenen
lian vorzukommen. — Das FranMenschen =
die Erfüllung bewirken
zösische Gesetzbuch hat diese Terkonnte. =
Ohnehin ist eigentlich nur
minologie auch, giebt ihr aber
eine negative Bedingung schlechteine =
abweichende Bedeutung. Art.
hin potestativ, da den Entschlos1169-1171. =
senen keine menschliche Gewalt
(f) L. 4 pr. de her. inst. (28.
zum Handeln zwingen kann. Die
5.), L. 4 C. de inst. et subst.
leichteste positive Handlung dage(6. =
25.).
gen (3. B. si Capitolium ascen-