Abschnitt VII: Vormundschafts-Verwaltung.
Tit. II. Zinsen und sonstige Revenüen.
(Hier sind von den einzelnen Kapitalien, Papieren 2c. die Zinsen rc. mit dem
Tage der Einnahme nachzuweisen, ebenso Miethen, Pachtgeldre erc. und zwar in
Kolonne B.)
Tit. III. Neu erworbene Kapitalien.
(Hier sind die erworbenen Papiere, Hypotheken rc. nachzuweisen, erstere nach dem
Nominalwerthe und zwar in Kolonne A.)
Tit. IV. Zurückgezahlte Kapitalien.
(Hierher gehören alle Gelder, die für zurückgezahlte und abgetretene Hypotheken,
verkaufte Papiere rc. gelöst sind, — in Kolonne B.)
Tit. V. Sonstige Einnahmen.
(Hier ist Alles zu verrechnen, was in keinem der Tit. I—IV untergebracht werden
auch etwa aufgenommene
kann, z. B. Lösung für verkaufte Sachen, Geschenke,
Darlehne und zwar in Kolonne B.
Dagegen sind für die Ausgaben folgende Titel anzuwenden:
Vorschuß laut voriger Rechnung.
Tit. I.
(Dieser Titel ist auszufüllen, wenn der Vormund nach der letzten Rechnung ein
Guthaben hatte und zwar in Kolonne B.)
Tit. II. Zur Erziehung des Mündels verwendete Beträge.
(Hierher gehören alle Ausgaben an Alimenten, für Kleidungsstücke und sonstige
Bedürfnisse des Mündels und zwar in Kolonne B.)
Tit. III. Neue Ausleihungen.
(Zum Beispiel bei der Sparkasse, auf Hypothek, zum Ankauf von Papieren ver
wendete Beträge in Kolonne B.)
Tit. IV. Zurückgezahlte Kapitalien.
Papiere und Hypotheken in Ausgabe zu stellen, deren
(Hier sind die Sparbücher
Erlös zur Masse nach Tit. IV der Einnahme zurückgezahlt ist; auch bei theil
weisen Kapitalserhebungen ist dieser Titel anzuwenden, überhaupt bei jeder Ver
minderung des nominellen Kapitalsvermögens, und zwar in Kolonne A.)
V. Sonstige Ausgaben.
Tit.
(Hierher gehören die Kosten, Verwaltungsausgaben, Reisekosten 2c. sowie etwaige
bezahlte Nachlaßschulden, und zwar in Kolonne B. Dagegen noch nicht be
zahlte Schulden in Kolonne A.
n ganz einfachen Sachen bedarf es der einzelnen Titel nicht.
Am Schluß der Rechnung sind sowohl Einnahmen als Ausgaben
rekapituliren, sodann Einnahmen und Ausgaben zu vergleichen wie folgt
Abschluß.
Die Einnahmen betragen M Pf M. Pf.
Die Ausgaben dagegenM.Pf.M. Pf.
Der Bestand daher
... 9t.Pf. Pf.
Dieser Bestand ist wie folgt vorhanden:
Hier sind nur
die einzelnen Vermögensbestandtheile aufzuführen; die
Kapitalien mit Angabe
seit wann die Zinsen laufen. Hat der Vormund baar
mehr ausgegeben als eingenommen, so ist beim Abschluß in Kolonne B unter
dem betreffenden Betrage „Vorschuß" zu vermerken.
Etwa verwahrte Gegenstände und Grundstücke sind hinterher aufzuführen.
Es ist genau darauf zu achten, daß jedem Mündel die ihn betreffenden
Einnahmen und Ausgaben in Rechnung gestellt werden und zwar sowohl die
baaren, als die Kapitals-Einnahmen und Ausgaben.
1. Uebersicht
(§ 57 der Vorm.Ordn.)
über
das Vermögen des minorennen Kindes des am 1. April 1883 verstorbenen