Full text: Arndt, Johann: Handbuch der gerichtlichen Kalkulatur

Abschnitt VII: Vormundschafts-Verwaltung. 
Tit. II. Zinsen und sonstige Revenüen. 
(Hier sind von den einzelnen Kapitalien, Papieren 2c. die Zinsen rc. mit dem 
Tage der Einnahme nachzuweisen, ebenso Miethen, Pachtgeldre erc. und zwar in 
Kolonne B.) 
Tit. III. Neu erworbene Kapitalien. 
(Hier sind die erworbenen Papiere, Hypotheken rc. nachzuweisen, erstere nach dem 
Nominalwerthe und zwar in Kolonne A.) 
Tit. IV. Zurückgezahlte Kapitalien. 
(Hierher gehören alle Gelder, die für zurückgezahlte und abgetretene Hypotheken, 
verkaufte Papiere rc. gelöst sind, — in Kolonne B.) 
Tit. V. Sonstige Einnahmen. 
(Hier ist Alles zu verrechnen, was in keinem der Tit. I—IV untergebracht werden 
auch etwa aufgenommene 
kann, z. B. Lösung für verkaufte Sachen, Geschenke, 
Darlehne und zwar in Kolonne B. 
Dagegen sind für die Ausgaben folgende Titel anzuwenden: 
Vorschuß laut voriger Rechnung. 
Tit. I. 
(Dieser Titel ist auszufüllen, wenn der Vormund nach der letzten Rechnung ein 
Guthaben hatte und zwar in Kolonne B.) 
Tit. II. Zur Erziehung des Mündels verwendete Beträge. 
(Hierher gehören alle Ausgaben an Alimenten, für Kleidungsstücke und sonstige 
Bedürfnisse des Mündels und zwar in Kolonne B.) 
Tit. III. Neue Ausleihungen. 
(Zum Beispiel bei der Sparkasse, auf Hypothek, zum Ankauf von Papieren ver 
wendete Beträge in Kolonne B.) 
Tit. IV. Zurückgezahlte Kapitalien. 
Papiere und Hypotheken in Ausgabe zu stellen, deren 
(Hier sind die Sparbücher 
Erlös zur Masse nach Tit. IV der Einnahme zurückgezahlt ist; auch bei theil 
weisen Kapitalserhebungen ist dieser Titel anzuwenden, überhaupt bei jeder Ver 
minderung des nominellen Kapitalsvermögens, und zwar in Kolonne A.) 
V. Sonstige Ausgaben. 
Tit. 
(Hierher gehören die Kosten, Verwaltungsausgaben, Reisekosten 2c. sowie etwaige 
bezahlte Nachlaßschulden, und zwar in Kolonne B. Dagegen noch nicht be 
zahlte Schulden in Kolonne A. 
n ganz einfachen Sachen bedarf es der einzelnen Titel nicht. 
Am Schluß der Rechnung sind sowohl Einnahmen als Ausgaben 
rekapituliren, sodann Einnahmen und Ausgaben zu vergleichen wie folgt 
Abschluß. 
Die Einnahmen betragen M Pf M. Pf. 
Die Ausgaben dagegenM.Pf.M. Pf. 
Der Bestand daher 
... 9t.Pf. Pf. 
Dieser Bestand ist wie folgt vorhanden: 
Hier sind nur 
die einzelnen Vermögensbestandtheile aufzuführen; die 
Kapitalien mit Angabe 
seit wann die Zinsen laufen. Hat der Vormund baar 
mehr ausgegeben als eingenommen, so ist beim Abschluß in Kolonne B unter 
dem betreffenden Betrage „Vorschuß" zu vermerken. 
Etwa verwahrte Gegenstände und Grundstücke sind hinterher aufzuführen. 
Es ist genau darauf zu achten, daß jedem Mündel die ihn betreffenden 
Einnahmen und Ausgaben in Rechnung gestellt werden und zwar sowohl die 
baaren, als die Kapitals-Einnahmen und Ausgaben. 
1. Uebersicht 
(§ 57 der Vorm.Ordn.) 
über 
das Vermögen des minorennen Kindes des am 1. April 1883 verstorbenen
	        
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